
Aargauer Fahrlehrer: «Die Erhöhung der Alterslimite fürs Arztzeugnis ist nicht sinnvoll»
Dieses Jahr erfährt das Strassenverkehrsrecht diverse Änderungen. Eine ist bereits am 1. Januar in Kraft getreten: die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung. Während Autofahrer früher bereits ab dem 70. Geburtstag alle zwei Jahre zum Arzt mussten, müssen sie jetzt erst ab 75 Jahren eine medizinische Untersuchung vorweisen. Die Änderung geht auf eine parlamentarische Initiative des Aargauer SVP-Nationalrats Maximilian Reimann (76) zurück.
Der Präsident des Aargauer Fahrlehrerverbands, Roger Wintsch, hat mit dieser Änderung Mühe: «Die Erhöhung der Alterslimite ist überhaupt nicht sinnvoll», sagt er, denn: «Eines möchte ich klarstellen: Ich habe nichts gegen Senioren im Strassenverkehr. Aber ich habe etwas gegen Unfälle.» Dabei unterscheide er klar zwischen Unfällen mit Blech- und solchen mit Menschenschaden. Erstere könnten mal passieren, sagt der Fahrlehrer, die anderen sollten jedoch bestmöglich verhindert werden.
Es sei ihm bewusst, dass die «Vision Zero» — das Ziel, Strassen und Verkehrsmittel so sicher zu gestalten, dass es zu keinen Verkehrstoten oder Schwerverletzten mehr kommt — eine Utopie sei. «Doch da Fachleute von einer rapiden Abnahme der Leistungsfähigkeit zwischen dem 70. und 75. Altersjahr ausgehen, geht der Bund mit der Erhöhung der Alterslimite ein unnötiges Risiko ein», sagt Wintsch. «Diejenigen Fahrzeuglenker, die nun unter einer rapiden Abnahme der Leistungsfähigkeit leiden, werden mit der Erhöhung der Alterslimite über 260 Wochen lang unkontrolliert am Strassenverkehr teilnehmen. Wie erhöht diese Massnahme die Verkehrssicherheit?»
Anders sieht das Thierry Burkart, Präsident des TCS Aargau: «Ich stimmte der Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren vom 70. auf das 75. Altersjahr zu.» Dies, weil die Menschen im Alter heute im Durchschnitt gesünder seien als in der Vergangenheit. «Vergleiche mit Ländern, die keine obligatorische Kontrolluntersuchung kennen, zeigen zudem keine Unterschiede bei den von Senioren verursachten Unfällen», so Burkart. Trotzdem empfehle er den Fahrern, sich durch entsprechende Fahrkurse weiterzubilden.
Sehschärfenwerte angepasst
Per 1. Februar sind neben dem Automateneintrag zwei weitere Regeln geändert worden. Bis zum 31. Januar mussten Autofahrer, deren Sehschärfenwerte sich im Grenzbereich befanden, ein augenärztliches Zeugnis einreichen. Diese Pflicht ist nun abgeschafft. Die Empfehlung, Fehlsichtigkeiten soweit möglich und verträglich zu korrigieren, wird ausserdem aus der Verkehrszulassungsverordnung gestrichen. Weiter gelten neu beim Führen von Anhängerzügen Erleichterungen. Die Beschränkung in einigen Führerausweiskategorien auf Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, wurde aufgehoben.
Lernfahrausweis ab 17
Grosse Änderungen erfährt das Verkehrsrecht zudem in den nächsten zwei Jahren. Ab 2020 dauert der Weiterbildungskurs für Neulenker nicht mehr zwei Tage, sondern nur noch einen Tag. Ab 2021, kann zudem der Lernfahrausweis bereits ab 17 Jahren erworben werden und abgelegte Prüfungen und Kurse sind unbefristet gültig. Ebenso wird das Mindestalter für Motorradkategorien auf EU-Niveau gesenkt und die Aufhebung des Direkteinstiegs auf die leistungsstärksten Motorräder eingeführt. Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss dann zuerst während mindestens zwei Jahren ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren.