
Aargauer Regierung ist für höhere Krankenkassen-Abzüge bei der Bundessteuer – wer profitieren und was es kosten würde
Der seit vielen Jahren fast ununterbrochene Anstieg der Krankenkassenprämien – Ausnahmen wie die Prämienrunde 2022 bestätigen die Regel – belastet die Portemonnaies gerade von Familien mittlerweile sehr stark. Immer mehr Menschen benötigen Prämienvergünstigungen, um diese Kosten überhaupt noch stemmen zu können. Vor diesem Hintergrund soll der Pauschalabzug bei der direkten Bundessteuer in der Steuererklärung erhöht werden.
2500 Franken höherer Abzug für ein Ehepaar
Heute beträgt der maximale Abzug für Ehepaare 3500 Franken. Er soll auf 6000 Franken steigen, derjenige für die übrigen Personen soll von derzeit 1700 auf 3000 Franken steigen. Zusätzlich soll der Abzug für jedes Kind oder eine unterstützungsbedürftige Person von 700 auf 1200 Franken steigen. Der Abzug soll auf die Prämien für die obligatorische Krankenpflege- und die nicht-obligatorische Unfallversicherung begrenzt werden.
Die heutige – aufgrund der gestiegenen Krankenkassenprämien überwiegend nur noch theoretisch bestehende – Möglichkeit, daneben auch noch die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien abziehen zu können, soll laut einer Vorlage des Bundes gestrichen werden.
Aargauer Regierung unterstützt höhere Abzüge
Die Kantone konnten zu dieser Vorlage Stellung nehmen. Die Aargauer Regierung befürwortet in ihrer ultrakurz gehaltenen Antwort die geplanten höheren Abzüge. Sollten die Eidgenössischen Räte die Vorlage so beschliessen, brächte sie geschätzte Steuermindereinnahmen von rund 290 Millionen Franken (mit jährlich steigender Tendenz) beziehungsweise eine Entlastung der Steuerzahlenden um diesen Betrag. Dabei gingen übrigens «nur» 230 Millionen Franken zulasten des Bundes, rund 60 Millionen Mindereinnahmen müssten die Kantone hinnehmen. Dies, weil die Kantone zu 21,2 Prozent an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind. Den Aargau würde dies gemäss Bevölkerungsanteil somit gegen fünf Millionen Franken kosten.
Auch kantonal sollen die Abzüge steigen
Auch auf kantonaler Ebene soll der Pauschalabzug (schon per 2022) für ein Ehepaar von derzeit 4000 Franken auf 6000 Franken erhöht werden, für Alleinstehende von 2000 auf 3000 Franken. Damit wäre der Abzug auf kantonaler Ebene künftig genau gleich hoch wie auf nationaler Ebene geplant. Der Grosse Rat dürfte im Dezember definitiv über die kantonale Vorlage beschliessen (die auch eine umstrittene Steuersenkung für Firmen beziehungsweise einen Einheitssteuersatz von 15,1 Prozent bringen soll). Von linker Seite dürfte gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen werden. Dann käme es im Februar oder Mai 2022 zu einer Volksabstimmung.