
Aargauer Zoll entdeckt 800 Kilogramm K.O.-Tropfen
Im September 2019 kontrollierten Mitarbeitende der Zollstelle Aarau eine Warensendung aus den Niederlanden. Die Sendung war für eine Person im Fürstentum Liechtenstein bestimmt. Bei der eingehenden Kontrolle der Sendung stellten sie fest, dass es sich bei der Flüssigkeit um GBL handelt, wie die Zollverwaltung jetzt mitteilt.
GBL ist ein Lösungsmittel und ist vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen, sofern es industriell eingesetzt wird. Daneben dient es als Vorläuferstoff für GHB und kann als «K.-o.-Tropfen» missbräuchlich verwendet werden. Da bei dieser Sendung begründete Zweifel an einer industriellen Verwendung bestanden, wurde die Flüssigkeit sichergestellt.
Das beschlagnahmte GBL wurde zwecks weiterer Ermittlungen und Abklärungen an die Landespolizei Liechtenstein übergeben. Die Landespolizei Liechtenstein führt nun im Auftrag des Untersuchungsrichters des Fürstlichen Landgerichts Sachverhaltserhebungen durch, welche noch nicht abgeschlossen sind.