Alle Gemeinden der Regionalpolizei Zofingen stimmen dem revidierten Vertrag zu

Die polizeiliche Grundversorgung ist im Polizeigesetz (PolG) und im Polizeidekret (PolD) des Kantons Aargau geregelt. Ergänzend dazu regelt das Polizeireglement der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Zofingen den kommunalen Auftrag und die Sanktionen. Die Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten der Regionalpolizei in Bezug auf die lokale Sicherheit der Bevölkerung sind in einem Gemeindevertrag festgehalten.

Vor über zwölf Jahren wurden Verträge zur Übernahme der lokalen Sicherheit zwischen der Stadt Zofingen und den einzelnen Gemeinden der Region abgeschlossen. Die ehemalige Stadtpolizei Zofingen wurde zur Regionalpolizei Zofingen. 21 Gemeinden haben sich angeschlossen. Grundsätzlich waren diese bestehenden Verträge formal und inhaltlich nach wie vor in Ordnung. Kleine formelle Anpassungen und die bereits in die Praxis umgesetzte neue Kostenverteilung mussten integriert werden. Das Projektteam, bestehend aus dem Führungsausschuss der Regionalpolizei unter dem Vorsitz von Christiane Guyer als Ressortvorsteherin, wurde beratend ergänzt durch Dr. Fabian Humbel als Jurist und Stadtschreiber von Zofingen sowie Stefan Wettstein als Polizeichef.

Der Vertragsentwurf mit seinen Anhängen wurde im Herbst 2018 im Vernehmlassungsverfahren durch alle Repolgemeinden gutgeheissen. Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter der einzelnen Gemeinden haben an ihrer Vorsteherkonferenz im November 2018 den revidierten Gemeindevertrag verabschiedet.

Der Vertrag wurde nun im Zofinger Rathaus am Mittwoch, 13. Februar von den Gemeindeammännern sowie den Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreibern unterzeichnet. Der revidierte Vertrag tritt im April 2019 in Kraft.