Altishofer Gemeinderat will auf externe Rechnungsprüfung verzichten

 

Vernehmlassung zur Totalrevision der Gemeindeordnung gestartet.

Trotz der möglichen Fusion mit dem Nachbardorf Ebersecken – die Abklärungen dafür sind diesen Sommer angelaufen – muss auch Altishofen wie alle anderen Luzerner Gemeinden bereits auf 2018 seine Gemeindeordnung revidieren. Aufgrund des neuen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden sollen alle Gemeinden des Kantons ihre Gemeindeordnungen dem neuen Recht anpassen. Bei dieser Gesetzesänderung geht es um die Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells HRM2. Die neue Gemeindeordnung soll möglichst «vernünftig» gestaltet werden, sagt Gemeindepräsident Urs Kaufmann. «Es soll nicht alles für die Katz sein, sollten wir in zwei bis drei Jahren zur neuen Gemeinde fusionieren.» In erster Linie werden viele Begrifflichkeiten in der nun zur Vernehmlassung vorgelegten neuen Gemeindeordnung klar festgelegt – aus der Schulpflege wird beispielsweise die Bildungskommission. Dennoch kommt es auch zu einigen nennenswerten Änderungen der Altishofer Gemeindeordnung. Der Gemeinderat erhält die Ausgabebewilligung für frei bestimmbare Ausgaben bis zu maximal 500000 Franken – dies aber innerhalb des von den Stimmberechtigten bewilligten Kredites. Das heisst, frei bestimmbare Geschäfte, die mehr als einer halben Million Franken betragen, müssen die Stimmberechtigten sowohl den Kredit wie auch die Ausgabe bewilligen. Bisher konnte der Gemeinderat über frei bestimmbare Ausgaben entscheiden, je für einen Betrag bis zu drei Prozent des Gemeindesteuerertrages im Einzelfall, maximal fünf Prozent des Gemeindesteuerertrages im Rechnungsjahr. Der Betrag konnte also je nach Jahr variieren. Eine Ausgabebewilligung kann aber nur erteilt werden, wenn der entsprechende Kredit auch im Budget enthalten ist. Wird ein Sonderkredit um nicht mehr als zehn Prozent, höchstens 250000 Franken, überschritten, kann der Gemeinderat selber darüber entscheiden.

«Gute Erfahrungen gemacht»
Neu hält die Gemeindeordnung auch fest, dass zwingend ein Beschluss vorliegen muss, wenn Verwaltungsvermögen zweckverändert wird. Dies, sofern die Stimmberechtigten die Zweckbindung begründet haben, heisst es im Entwurf der Gemeindeordnung. Des Weiteren will der Gemeinderat auf eine Controllingkommission verzichten. Auch soll zukünftig weiterhin keine externe Prüfungsstelle beauftragt werden. Die Rechnungskommission soll weiterhin diese Aufgaben wahrnehmen. «Wir haben bisher so gute Erfahrungen gemacht, zudem ist es kosteneffizient», erklärt Gemeindepräsident Kaufmann. Man finde nach wie vor genügend Personen, die sich für die Kommission zur Verfügung stellen, führt er weiter aus.

Versammlung vor Urnengang
In der neuen Gemeindeordnung sieht der Gemeinderat zudem vor, dass der für das Bürgerrechtswesen zuständige Sachbearbeiter künftig in der Bürgerrechtskommission kein Stimmrecht mehr erhalten wird. Und: Bisher hatte die Gemeindeversammlung das Recht, über Verträge, eine Gemeindefusion oder -teilung zu bestimmen. Künftig ist zwingend eine Abstimmung an der Urne zu diesen Themen durchzuführen. Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 30. September.