Am dritten und vierten Advent ist Sonntagsverkauf – Zofingen setzt noch einen drauf

Der Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Dies teilt er am Montag mit. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.

Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den 16. und 23. Dezember 2018 als bewilligungsfrei erklärt.

Doch es gibt Ausnahmen: In den Gemeinden Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen können Verkaufsgeschäfte bereits am zweiten (9. Dezember) statt am dritten Advent stattfinden.

Für Sins und Wettingen gelten sogar der erste und vierte Adventssonntag (2. und 23. Dezember 2018) als bewilligungsfrei.

Die Daten der Sonntagsverkäufe sind gemäss Regierungsrat bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten würden nicht bewilligt.