Analyse: Stadt-Land-Gräben sind innerkantonal

Was es zum Thema Ständemehr und dessen Abschaffung bei Volksabstimmungen zu sagen und zu bedenken gibt, hat der Zofinger Politikwissenschaftler Urs Vögeli in der Wochenendausgabe mit Hilfe interessanter Beispiele illustriert. Kein Freund einer Abschaffung des Ständemehrs ist SVP-Nationalrat Thomas Burgherr. 

Burgherr lebt in Wiliberg und damit in jener Gemeinde im Kanton Aargau, welche die wenigsten Einwohnerinnen und Einwohner zählt. Vor diesem Hintergrund fände er es prüfenswert, wenn ein an das Ständemehr angelehnter Modus auch innerkantonal für die Gemeinden gelten würde – eine Initiative müsste die Hürde des Volks- wie auch des Gemeindemehrs nehmen. Ein Stadt-Land-Graben, der ist im Kanton Aargau tatsächlich Volksabstimmung für Volksabstimmung auszumachen – was aber auch für den Kanton Zürich gilt, wo es sehr laute Stimmen für eine Abschaffung oder Modifizierung des Ständemehrs gibt. Das Zürcher Ja zur Konzernverantwortungsinitiative fusst auf den beiden bevölkerungsstarken Bezirken (Stadt) Zürich und Winterthur – die übrigen zehn Bezirke haben Nein gesagt. 

Ein Kuriosum zum Thema Stadt-Land-Graben ist das Abstimmungsverhalten der Gemeinde Mellikon mit ihren knapp 200 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Ja-Anteil zur Konzernverantwortung betrug 58,4 Prozent. Mehr Zustimmung gab es nirgendwo im Aargau. 

Weshalb fällt das Wort Initiative hier derart oft? Weil das Ständemehr nur für die 1891 geschaffene Volksinitiative nötig ist – während bei einem Gesetzesreferendum lediglich das Volksmehr den Ausschlag gibt. Wir kennen auf Bundesebene keine Gesetzesinitiative – ein Volksbegehren kann nur Verfassungsänderungen bewirken, was ab und zu kurios ist. Vor einigen Jahrzehnten haben wir über Tempo 130 auf Autobahnen abgestimmt. Bei einem Ja wären wir zum einzigen Land der Welt geworden, dessen Verfassung ein Tempo-Limit enthält. 

Eine ähnliche Funktion wie das Ständemehr hat der 1848 geschaffene Ständerat: Er soll Minderheiten schützen. Der Historiker Pirmin Meier widerspricht jedoch der These, dies sei mit Rücksicht auf die Verlierer des Sonderbundskriegs geschehen: «Es ging um das seit Jahrhunderten heikle Verhältnis zwischen Stadt und Land.»