
Anhörung zur neuen Ressourcierung der Volksschule gestartet
Die neue Ressourcierung der Volksschule zielt auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Ressourcenstruktur, eine Vergrösserung des Handlungsspielraums der Schulen vor Ort sowie eine erhöhte Planbarkeit. Auch soll der administrative Aufwand auf Seiten Schulen und Kanton reduziert werden.
Wirkungsvolles Schulangebot vor Ort
Zur Zielerreichung will der Regierungsrat eine differenzierte Schülerinnen- und Schülerpauschale einführen. Die Pauschalen aller Schülerinnen und Schüler fliessen in das jährliche Ressourcenkontingent der Schule. Mit diesem erhalten die Schulen den Gestaltungsraum, um unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der Bildungsrechte der Schülerinnen und Schüler ein angemessenes, sachgerechtes und möglichst wirkungsvolles Schulangebot bereitstellen zu können. Sie können auf lokale Ansprüche reagieren und eigene Lösungen realisieren. Gleichzeitig erweitert sich für die Schulen die Verantwortung, die Ressourcen pädagogisch wirksam einzusetzen. Erkenntnisse zum Umgang der Schulen mit pauschalierten Ressourcen und zu Bedürfnissen und Belastungen der Akteure aufgrund eines Schulversuchs mit elf teilnehmenden Schulen konnten in die Planung einfliessen. Den verbindlichen Rahmen des Gestaltungsraums bilden wie bisher die Vorgaben im Schulgesetz, der Lehrplan und die Stundentafeln sowie weitere die Volksschule betreffende rechtliche Grundlagen.
Zuweisung aufgrund objektiver, statistischer Werte
Lokale Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Schulgrösse oder der Anteil fremdsprachiger Kinder führen an Schulen zu unterschiedlichem Bedarf an Ressourcen. Dieser variable Bedarf soll in Zukunft nicht mehr jährlich individuell ausgewiesen und antragsbasiert zugeteilt, sondern standardisiert nach demselben Modell für alle Schulen berechnet werden. Vorgesehen ist, dass sich die künftige Schülerinnen- und Schülerpauschale aus einer einheitlichen stufenbezogenen Standardkomponente sowie zweier Zusatzkomponenten zusammensetzt: Die Zusatzkomponente 1 gleicht sprachliche und soziale Faktoren aus, die Zusatzkomponente 2 strukturelle Faktoren. Die Zuteilung und Bemessung der Ressourcenpauschalen basiert neu ausschliesslich auf objektiven, statistischen Daten, welche von den Schulen nicht beeinflussbar sind. Dadurch ergeben sich adäquate, auf vergleichbaren Kriterien basierende Ressourcenkontingente für die einzelnen Schulen. Aus Sicht des Regierungsrats führt dieser Systemwechsel zu einer gerechteren Zuteilung der Ressourcen.
Neues System soll ab Schuljahr 2020/21 greifen
Die Systemumstellung von einem mehrheitlich antragsbasierten System auf ein auf Pauschalen basierendes System führt bei einer gesamtkantonal gleich bleibenden Ressourcenmenge zu einmaligen Verschiebungen für die einzelnen Schulen. Schulen, welche gemessen an den künftigen Kriterien für die Ressourcenzuteilung heute unterdurchschnittlich ressourciert sind, würden mit der „Neuen Ressourcierung Volksschule“ zusätzliche Ressourcen erhalten. Schulen, welche heute pro Schülerin und Schüler eher überdurchschnittlich Ressourcen erhalten, würden weniger Ressourcen zugeteilt.
Die Beschlussfassung über das Vorhaben liegt in der Kompetenz des Regierungsrats. Aufgrund der grossen Tragweite des Vorhabens und dem öffentlichen Interesse an Veränderungen im Bildungsbereich wird eine freiwillige Anhörung durchgeführt. Sie dauert bis zum 7. September 2018.