Anlageberater fälschte 680 Kontoauszüge und ergaunerte Millionen

Ein Vermögensberater, der 28 Kunden um Millionenbeträge brachte, hat gestern vor dem Luzerner Kriminalgericht den Opfern eine Mitschuld am Betrugsfall gegeben.

Vor Gericht schilderte ein Privatkläger, wie er über vier Jahre fast 500 000 Franken, die für seine private Vorsorge gedacht waren, dem 52-jährigen Beschuldigten anvertraute − und verlor. Er hatte den Vermögensberater über einen gemeinsamen Freund kennengelernt. Er habe für seine Ersparnisse einen Weg mit beschränktem Risiko gesucht. Diesen habe ihm der Beschuldigte mittels Devisenhandel mit Risikolimite und monatlichen Auszügen in Aussicht gestellt. Mit der Zeit habe er ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt zu dem Mann, dem er einen «betrügerischen Charme» attestierte.

Dem stimmte auch der Staatsanwalt zu. «Der Beschuldigte kann sich sehr gut verkaufen und manipulativ und beeinflussend agieren», sagte er in seinem Plädoyer. Wegen Betrug und Urkundenfälschung forderte er eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und ein Berufsverbot in der Finanzbranche.

Der beschuldigte Schweizer habe ab 2007 bis zu seiner Selbstanzeige 2015 von Kunden rund 8,7 Millionen Franken zur Vermögensverwaltung erhalten. Er gab vor, diese im Devisenhandel zu investieren, was er in einigen Fällen auch tat. Seine Strategie warf aber nicht die erwünschte Rendite ab. Verluste häuften sich an, Neugelder von Kunden verwendete er auch für seinen luxuriösen Lebensstil. Der Vermögensschaden beträgt über 6 Millionen Franken.

Vor Gericht gestand der Beschuldigte zwar eine Bereicherungsabsicht. Er bestritt aber, dass er von Anfang an habe Leute abzocken wollen. Er sei überzeugt gewesen, über ein Instrument zu verfügen, um im Devisenhandel eine Rendite von bis zu 6 Prozent zu erzielen. Er habe «krankhaft» an den Erfolg seines Systems geglaubt.

Angefangen hatte er mit Geld seines Schwiegervaters, seiner Ehefrau und seiner privaten Vorsorge. Er habe das Modell auch Kunden angeboten, bald aber wahrgenommen, «dass ich etwas mache, das nicht funktioniert». Doch habe er sich selber belogen und noch mehr Geld investiert.

Sein Verteidiger sagte, einige Investoren seien «so gierig auf den Gewinn» gewesen, dass sie ausdrückliche Warnungen ignoriert hätten. Der Anwalt forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von fünf Jahren.

Der Staatsanwalt hingegen taxierte das Verschulden des Mannes als schwer bis sehr schwer. Er habe sich keinen Deut um eine korrekte und legale Vermögensverwaltung gekümmert, sondern mit erheblichem Aufwand seine Kunden bei der Stange gehalten. So habe er 680 gefälschte Kontoauszüge erstellt, nicht wie vereinbart Kundenkonten eröffnet und seine Kunden belogen. Angesichts dessen von einer Opfermitverantwortung zu sprechen sei «ironisch», sagte der Staatsanwalt.

Das Urteil oder aber ein Entscheid über weitere Beweisanträge der Verteidigung wird zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet. (sda)