
Auch Apotheker sollen impfen dürfen – doch was sagen die Ärzte dazu?
Den besten Schutz vor Ansteckung mit Grippeviren und einer Grippe-Erkrankung bietet gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die jährliche Grippeimpfung. Sie schütze nicht nur das Individuum, sondern auch sein privates und berufliches Umfeld und auch Personen, die sich nicht impfen lassen können, heisst es auf der Website des BAG. Nur: Im Aargau ist es nicht so bequem, sich gegen die Grippe impfen zu lassen, wie das in den meisten anderen Kantonen der Fall ist. Dort reicht als gesunder Erwachsener der Gang in die Apotheke, wo Apothekerinnen mit entsprechender Weiterbildung die Impfung vornehmen können. Im Aargau und fünf weiteren Kantonen aber muss man zum Arzt, denn nur Mediziner sind hier berechtigt, zu impfen.
Für verschiedene Grossräte aus fast allen Parteien von Grünen bis SVP ist das störend. Sie fordern, dass der Regierungsrat die Zugänglichkeit der Bevölkerung zu gewissen Impfungen vereinfacht. Es soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass entsprechend qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker bestimmte Impfungen an gesunden Personen über 16 Jahren vornehmen dürfen. Die Motionäre hoffen, dass eine massvolle Ausweitung der Impfmöglichkeiten die Durchimpfungsrate und somit den Impfschutz der Bevölkerung erhöht. Sie seien «überzeugt, dass die zu Recht hohen Ansprüche an Sicherheit und Qualität der betreffenden Impfungen erfüllt werden», schreiben die Grossräte.
Ärzteverband bisher dagegen
Während die Apotheker aber seit Jahren auch gerne selbstständig impfen würden, lehnen die Ärzte das im Grundsatz ab. Apotheker seien keine Ärzte und Ärzte wiederum keine Apotheker, sagte Ärzteverbandspräsident Jürg Lareida im November in der AZ. Tatsächlich dürfen im Aargau, anders als in anderen Kantonen, die Ärzte keine Medikamente abgeben. Dieses Feld ist ganz in der Hand der Apotheker. Eine Initiative, die diese Praxis ändern wollte, ist im Jahr 2013 gescheitert.
35 Apotheker dürften impfen
Laut Apothekerverband verfügen derzeit bereits 35 Apothekerinnen und Apotheker im Aargau über eine Weiterbildung für das Impfen und sind beim BAG entsprechend registriert – obwohl sie diese Fähigkeiten auf Kantonsgebiet gar nicht anwenden dürfen. Der Präsident des Aargauer Apothekerverbands, Lukas Kroner, sagte im November, impfen in der Apotheke sei ein Kundenbedürfnis. Zielgruppe seien gesunde Menschen, die vielleicht gar keinen Hausarzt haben, man nehme den Ärzten damit also auch keine Arbeit weg.
Wohl auch deswegen ist der jetzige Zustand auch für den Ärzteverband nicht mehr sakrosankt. Jürg Lareida sagte anlässlich der nationalen Impfkampagne gegenüber der AZ, eine Grippeimpfung sei, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorhanden seien, in Apotheken durchaus möglich. Darüber hinausgehende Impfungen hingegen sind laut Lareida «nicht zu befürworten und einzeln auszudiskutieren».
Auch für die Motionäre geht es nicht um alle Impfungen. Neben der Grippeimpfung erlaubten aber viele Kantone auch die Zeckenimpfung durch ausgebildete Apotheker, mancherorts seien sogar ausdrücklich Folgeimpfungen erlaubt, halten sie fest. Das Zielpublikum werde eindeutig als gesunde Personen ab 16 Jahren definiert. Die Überprüfung, ob jemand gesund ist, könne mittels eines Fragebogens, ähnlich wie beim Blutspenden, sichergestellt werden, schlagen die Grossräte vor.
Schwellenwert überschritten
Laut BAG waren letzte Woche grippeähnliche Erkrankungen schweizweit verbreitet. Pro 1000 Konsultationsfällen bei Ärzten seien 27,8 Grippeverdachtsfälle gemeldet worden. Hochgerechnet entspricht das 206 Fällen pro 100’000 Einwohner. Der saisonale epidemische Schwellenwert von 68 Grippeverdachtsfällen pro 100’000 Einwohner wurde bereits Mitte Januar überschritten. Auch im Kanton Aargau ist die Grippe derzeit weitverbreitet, wie das BAG auf seiner Website schreibt.