Ausgeglichenes Budget bei Erhöhung des Steuerfusses um 4 Prozentpunkte

Das Volk hat im Februar 2017 die beiden Gesetze zur Optimierung der Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleichs gutgeheissen. Die Neuregelungen werden auf das Rechnungsjahr 2018 wirksam. Der Kanton übernimmt ab 2018 beispielsweise die gesamte Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, im Gegenzug müssen die Gemeinden Kosten der materiellen Sozialhilfe sowie die Kosten, die der öffentlichen Hand infolge nicht bezahlter Krankenkassenprämien entstehen, übernehmen. Der Zuschlag, den die Gemeinden auf ihren Beiträgen an den Personalaufwand der Volksschule leisten müssen (eingeführt als Übergangslösung im Zusammenhang mit der Kantonalisierung der Spitalfinanzierung), entfällt.

Insgesamt führen diese Veränderungen zu einer Verschiebung von Lasten im Umfang von rund 40 Millionen Franken zum Kanton. Zum Ausgleich erhöht der Kanton seine Steuern um drei Steuerfussprozentpunkte und die Gemeinden senken im Gegenzug ihren Steuerfuss im gleichen Umfang. Der Steuerzahler spürt diese Veränderung somit nicht im Portmonee. Damit ergibt sich für Vordemwald im Budget 2018 die Ausgangslage, dass sich der Steuerfuss grundsätzlich automatisch von 112% auf 109 % reduziert.

Die Finanzausgleichszahlung beträgt für die Gemeinde Vordemwald im Jahr 2018 CHF 670‘000. Die bisher starken jährlichen Schwankungen aus der Vergangenheit entfallen mit dem neuen Berechnungsmodell des Finanzausgleichs.

Aufgrund des bisherigen Finanzausgleichberechnungsmodells wurde die Gemeinde abgestraft, wenn das Rechnungsergebnis positiv war, dies ist jetzt nicht mehr der Fall. Diese neue Ausgangslage hat der Gemeinderat zum Anlass genommen, das Budget intensiver zu prüfen sowie die langfristige Finanzplanung zu überarbeiten. Die letzten 6 Jahre haben mehrheitlich gezeigt, dass die Ausgaben mit den bestehenden Steuereinnahmen nicht gedeckt werden können. Ziel ist es, langfristig ein ausgeglichenes Haushaltsgleichgewicht herzustellen und eine gesunde Selbstfinanzierung anzustreben. Der Gemeinderat hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, der Einwohnergemeindeversammlung ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren. Die Steuererträge sind stabil respektive werden nur leicht wachsend erwartet, hingegen steigen die Abschreibungsaufwände ab 2018 um rund + 2 Steuerprozente infolge Abschluss diverser Investitionsprojekte (Sanierung K233 / Sagigass / Gländstrasse, neue Strassenbeleuchtung). Zudem entstehen aufgrund der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes und der Inbetriebnahme der Holzschnitzelheizung zusätzliche Kosten im Umfang von rund + 2 Steuerprozenten. In zwei Budgetrunden wurden diverse Kürzungen im Umfang von CHF 110‘000 vorgenommen. Trotz diesen Massnahmen gelang es nicht ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren. Es sind aus Sicht Gemeinderat keine umfassenden und spürbaren Leistungs- oder Angebotskürzungen im Budget umgesetzt worden. Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, dass die finanziellen Ressourcen gemäss ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit nachhaltig eingesetzt werden und damit langfristig die Attraktivität der Gemeinde gesichert ist und nicht durch kurzfristige Sparmassnahmen beeinträchtigt wird. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, der Bevölkerung eine Steuerfusserhöhung von 4 Prozentpunkten zu beantragen und nicht tiefgreifende und für die Bevölkerung spürbare Leistungs- und Angebotskürzungen im Budget umzusetzen.

Das heisst, der Steuerfuss wird von 109 % auf 113 % angehoben. Damit erreicht die Gemeinde mit Budget 2018 mutmasslich einen geringfügigen Ertragsüberschuss von CHF 19‘600.

Dass eine Steuerfusserhöhung notwendig sein wird, hat sich aufgrund der letzten Rechnungsergebnisse abgezeichnet (2015: Aufwandüberschuss CHF 444‘000, 2016: Aufwandüberschuss CHF 106‘300 und 2017: mutmasslicher Aufwandüberschuss von mind. CHF 124‘000). Ebenso zeigt die Finanzplanung 2018 – 2022 auf, dass die Aufwendungen weiterhin steigen und in naher Zukunft unter Umständen eine erneute Steuerfusserhöhung geprüft werden muss.

Der Gemeinderat erachtet die Steuerfusserhöhung als massvoll und notwendig, um den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu halten und die Nettoverschuldung in einem gesunden Rahmen zu halten.

Für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur ist es wichtig, dass die Gemeinde vorausschauend und ausgewogen investiert. Im Budget 2018 plant die Einwohnergemeinde Nettoinvestitionen von CHF 251‘000. Die Investitionen fallen im Bereich Kantons- und Gemeindestrassen, Hochwasserschutz und Nutzungsplanungsrevision an.

Abwasserbeseitigung
Das Budget der Abwasserbeseitigung schliesst mit einem mutmasslichen Ertragsüberschuss von CHF 6‘700 ab (Vorjahr: CHF 16‘500). Es sind Nettoinvestitionen im Umfang von CHF 285‘000 zu tätigen. Das Regenbecken bedarf Sanierungsmassnahmen und der Abwasserkataster muss aktualisiert und ergänzt werden. Beide Kredite werden dem Souverän zur Beschlussfassung anlässlich der Gemeindeversammlung im November unterbreitet.

Abfallbewirtschaftung
Die Abfallwirtschaft weist einen Ertragsüberschuss von CHF 5‘400 aus (Vorjahr: CHF 6‘800). Es stehen keine Investitionen an.