Ausuferndes im Grossen Rat: Christian Glur sorgt sich um Kulturland

Der eine oder andere Vorstoss im Grossen Rat ufert aus. Auch jener von Christian Glur aus Glashütten – dies aber nicht im übertragenen Sinn. Der SVP-Politiker ist Meisterlandwirt und macht sich Sorgen um das «Ausufern» unserer Gewässer. Dieses «frisst» Fruchtfolgefläche weg und erhöht die Überschwemmungsgefahr.

2000 Kilometer Bäche
Neben den vier grossen Flüssen Aare, Rhein, Reuss und Limmat fliessen Bäche in einer Gesamtlänge von über 2000 Kilometern durch den Kanton Aargau – eine für die Schweiz einmalige Situation. Viele Fliessgewässer wurden bis ins letzte Jahrzehnt in erster Linie als «Abflussgerinne» und erst an zweiter Stelle als Lebensraum gesehen. In Zahlen: In den letzten 100 Jahren wurden rund 50 Prozent aller Bä- che eingedolt. Die verbliebenen naturnahen Bach- und Flussbereiche sind deshalb besonders wertvoll. Aus Sicht des Naturschutzes gilt, sie mit allen Mitteln zu erhalten, aufzuwerten und so wenig wie möglich zu verbauen.

Natürliche Oberflächengewässer verhalten sich dynamisch und müssen in der Natur nicht unterhalten werden. In einer Kulturlandschaft hingegen werden hohe Anforderungen an sie gestellt. Einerseits dürfen sie nicht über die Ufer treten und ihren Lauf nicht verlagern – andererseits sollen sie ihre Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen genügen sowie als Naherholungs- und Nutzungsraum dienen. «Der Gewässerunterhalt ist unentbehrlich, um diese Ansprüche zu erfüllen», stellt die Abteilung Gewässerunterhalt beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt auf ihrer Homepage fest.

Ökologie bedeutet Unterhalt
Genau dies ist das Thema der Interpellation von Christian Glur. Was er feststellt, ist, dass «aufgrund stetiger Zunahme der Ökologisierung und Renaturierungen der Gewässer im Kanton Aargau der Unterhalt – durch Zuwachsen und Verwurzelung von Pflanzen im und um das Gewässer und im Uferbereich – stark ansteigt». Damit keine Erhöhung der «Gerinnsohle» – das heisst der Bach wird weniger tief – und dadurch eine Verringerung der Wasserdurchflussmenge entsteht, müsse im Kanton Aargau zwingend ein konsequenter und messbarer Unterhalt der Gewässer gewährleistet sein.

Überschwemmungsgefahr
«Ansonsten haben wir in kürzester Zeit eine erhöhte Überschwemmungsgefahr bei hohen Niederschlagsmengen, eine unkontrollierte Ausdehnung der Uferlinien und keine funktionierenden Dränagesysteme mehr was vernässte und nicht mehr zu bewirtschaftende Furchtfolgeflächen bedeutet», sagt Glur. Der Unterhalt der Gewässer obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern, den Konzessionsnehmern – und damit im Regelfall dem Kanton Aargau.

In diesem Zusammenhang stellt Christian Glur dem Regierungsrat fünf Fragen: Wie ist der Unterhalt der Gewässer festgelegt und wer ist für dessen Umsetzung verantwortlich? Ist es richtig, dass im Aargau der Unterhalt der Gewässer unzureichend gewährleistet ist? Ist festgelegt, ab wann ein Unterhalt für ein Gewässer angezeigt ist? Gibt es konkrete Masse – etwa die Gerinnsohlentiefe – die zwingend eingehalten werden müssen? Gibt es Fixwerte, wie weit eine Ausuferung maximal toleriert wird?