Balsthal: Doch nicht «7 Tage, 24 Stunden offen!» – Irish Tavern Pub muss Rückzieher machen

Die Fasnacht ist die Zeit des Vergnügens, wobei das eine oder andere Mal auf ein Bier angestossen wird. Für die Beizen und Pubs herrscht während einer Woche Hochbetrieb. In Balsthal wollte das Irish Tavern Pub während einer Woche – vom Schmutzigen Donnerstag bis Aschermittwoch – seine Gäste den ganzen Tag über bewirten. Mit einem Inserat warb das örtliche Pub aus Balsthal im Anzeiger Thal/Gäu für die aussergewöhnliche Aktion: «7 Tage, 24 Stunden offen!». Grenzenloses Feiern in Balsthal, wie es sonst nur in Weltmetropolen wie New York möglich ist. Diese Zeitung wollte dabei sein und den Puls fühlen, wenn zum Ende der Fasnacht hin auch im Irish Tavern Pub die Müdigkeit einkehrt und die letzten Narren sich noch zu einem Bier treffen. Aber dazu kam es nicht.

Was muss ein Betrieb im Kanton Solothurn tun, um während einer Woche eine solche Sause feiern zu dürfen? Für den Betreiber gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Regeln: Wer während einer ganzen Woche 24 Stunden geöffnet haben möchte, der muss zuerst ein Bewilligungsgesuch bei der Einwohnergemeinde einreichen. Dies besagt Paragraf 21 aus dem Schweizerischen Gesetzbuch für Wirtschaft und Arbeit. Laut diesem obliegt nämlich die Entscheidung, ob ein Betrieb während sieben Tagen rund um die Uhr geöffnet haben darf, bei der Einwohnergemeinde. In diesem Fall also bei der Gemeinde Balsthal.

Also stellte sich die Frage, ob das Pub die Zusatzschlaufe via Gemeinde genommen hatte, um rund um die Uhr zu öffnen. Der Pub-Betreiber wollte sich auf eine erste Anfrage dieser Zeitung nicht näher zum Bewilligungsverfahren und den aussergewöhnlichen Öffnungszeiten äussern und verwies an die Einwohnergemeinde. In einem ersten Telefonat mit dem Leiter Verwaltung und Gemeindeschreiber Bruno Straub kam heraus, dass er von diesem Pub noch nie etwas gehört hatte und er verwies die Zeitung an den Leiter Bauverwaltung Anton Wüthrich. Dieser sagte auf Anfrage: «Wir haben bisher kein Gesuch von diesem Betrieb erhalten. Ohne ein entsprechendes Bewilligungsgesuch ist die Aktion des Pub-Betreibers illegal und müsste strafrechtlich verfolgt werden.»

Das Gesetz als «Spassbremse»

 

Bei weiteren Nachfragen ergab sich, dass der Pub-Betrieb doch nicht wie im Anzeiger angegeben stattfinden kann. Gemäss Gemeindeverwalter Bruno Straub meldete sich der Irish-Tavern-Betreiber zu Beginn der Fasnachtszeit noch bei der Gemeinde und fragte nach, wie es sich mit den Öffnungszeiten verhalte. «Das Pub wird über die Fasnachtstage wahrscheinlich nicht 24 Stunden geöffnet haben», sagte Straub. Gemäss kantonalem Wirtschafts- und Arbeitsgesetz darf die Irish Tavern unter der Woche abends bis um 0.30 Uhr geöffnet haben, am Freitag und Samstag, bis 4 Uhr morgens. Bei einer zweiten Anfrage bestätigte der Pub-Betreiber diese Öffnungszeiten.

Daniel Morel, Abteilungsleiter vom Amt für Wirtschaft und Arbeit, bewertet die Lage des Pubs Irish Tavern wie folgt: «Die Öffnungszeiten für Gastwirtschaftsbetriebe sind im Wirtschafts- und Arbeitsgesetz klar fixiert. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, über das Baurechts- oder Umweltschutzverfahren abweichende Öffnungszeiten festzulegen». In besonderen Fällen wie der Fasnacht dürften die Öffnungszeiten ausgeweitet werden. «Ausserdem können Gastwirtschaftsbetriebe ihr Personal in der Nacht und am Sonntag bewilligungsfrei beschäftigen. Damit die Arbeitsgesetzbestimmungen auch während der längeren Öffnungszeiten eingehalten werden, haben die Gastwirtschaftsbetriebe hingegen einen ausreichenden Personalbestand sicherzustellen.» sagt Morel.

Die Kantonspolizei Solothurn hat Kenntnis von diesem Inserat und hat den Betreiber des Irish Tavern Pubs kontaktiert. «Er hat eingesehen, dass die im Inserat publizierten Öffnungszeiten ohne Bewilligung rechtliche Schritte nach sich ziehen würden», sagt die Mediensprecherin der Kantonspolizei, Astrid Bucher. Kurzum: Der Pub-Betreiber wird sich weiterhin an die regulären Öffnungszeiten halten müssen. «Bis heute haben wir noch keine Widerhandlungen im Irish Tavern Pub in Balsthal festgestellt», sagte die Mediensprecherin.

Der Fall des Irish Tavern lehrt: Feiern bis in die frühen Morgenstunden ist ohne Weiteres möglich. Für eine endlose Bewirtung rund um die Uhr, hätte das Balsthaler Pub eine Ausnahmebewilligung benötigt.