Bange Tage des Wartens im Fall des Stadions: Entscheid des Regierungsrat noch geheim

Die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd», die Voraussetzung für den Bau der vier Hochhäuser und des Stadions ist, ist aufgepfropft auf die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Aarau. Diese muss noch vom Regierungsrat in Kraft gesetzt oder zumindest für genehmigungsfähig erklärt werden.

Der Regierungsrat hatte diese Woche seine letzte Sitzung vor den Ferien (die nächste ist am 14. August). Offizielle Informationen gibt es nicht. Fest steht aber: Weil das Bundesgericht noch nicht über die aufschiebende Wirkung der Stimmrechtsbeschwerden entschieden hat, ist eine Inkraftsetzung der BNO aktuell noch nicht möglich (das Bundesgericht beginnt seine einmonatigen Gerichtsferien am 15. Juli).

Die Erklärung der Genehmigungsfähigkeit ist eigentlich die Voraussetzung dafür, dass die Stadt den Entscheidungszeitplan im Hinblick auf eine Volksabstimmung über die Stadion-Vorlagen Ende November einhalten kann. Der Einwohnerrat ist für seine Sitzung am 26. August bereits im Besitz der Botschaft über die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd». Noch nicht publiziert ist die zweite Botschaft, in der es um die nochmalige Genehmigung des Stadionkredits (17 Millionen Franken) geht.

Die Abstimmung über die zwei Stadionvorlagen dürfte eine heisse Sache werden. Das zeigen die zwischenzeitlich bekannten Einwendungen zum «Gestaltungsplan Torfeld Süd» (die Auflage ging am Dienstag zu Ende). Sicher eingegangen ist eine Sammeleinsprache, die von 157 Personen unterzeichnet ist. Vorwiegend von Anwohnern, die im «Verein Torfeld-Süd.ch» organisiert sind (AZ von gestern). Sie sind gegen die Hochhäuser und damit indirekt gegen das Stadion – denn ohne Querfinanzierung über die Wohntürme gibt es keine Arena im Torfeld Süd.

Gestern hat sich auch der Verein «Aarau Mobil» gemeldet, der hinter der Mobilitätsinitiative stand, die im März 2018 abgelehnt worden ist (das Volk nahm den Gegenvorschlag an). Kritisiert wird etwa, dass der Stadtrat die maximal zulässige Anzahl der Parkplätze lediglich auf 60 Prozent des Normalbedarfs gesenkt hat. Und: «Statt im Gestaltungsplan höchste Anforderungen an Veloabstellplätze bezüglich Lage, Erschliessung, Gestaltung und Ausrüstung zu stellen, begnügt sich derStadtrat mit den Standardanforderungen und verbannt neu sogar den grössten Teil der Veloabstellplätze in das Untergeschoss, ohne an deren Erschliessung minimale Anforderungen zu stellen.» Zudem wird gefordert, dass die Tiefgarage unter das Stadion zu liegen kommt und nicht unter die Hochhäuser, die so direkt mit Liften erschlossen werden.