Bei den Schwalben und Seglern herrscht Wohnungsnot

Unbenutzte Rauchschwalbennester werden gerne vom Hausrotschwanz übernommen. Bild: Therese Plüss
Unbenutzte Rauchschwalbennester werden gerne vom Hausrotschwanz übernommen. Bild: Therese Plüss
Dieser Mauersegler hat einen Unterschlupf für sich gefunden in diesem Nistkasten. Bild: Beat Rüegger
Dieser Mauersegler hat einen Unterschlupf für sich gefunden in diesem Nistkasten. Bild: Beat Rüegger

Das milde Wetter weckt bei Mensch und Tier Frühlingsgefühle. Die ersten Singvögel haben schon mit dem Nestbau begonnen und die Rauchschwalben werden ab Anfang April ihre angestammten Nester aufsuchen. Die Mehlschwalben lassen zwei Wochen später ihr fröhliches Gezwitscher hören, und bald darauf können die ersten rasanten Flugmanöver der Mauersegler bewundert werden.

Der Naturschutzverein Rothrist hat ein Inventar der Gebäudebrüter erstellt. Total zählten die Mitglieder des Vereines 118 besetzte Mauerseglerstandorte, 107 Mehlschwalben- und 79 Rauchschwalbenbruten. Ausserdem drei besetzte Turmfalkennistkasten und sogar ein bis zwei Fledermausstandorte. Über 20 Schwalbenbruten waren 2018 je bei Landwirt Hess an der Bernstrasse und bei Landwirt Lüthi an der alten Aarburgerstrasse – ein erfreuliches Zählresultat. Bei Landwirt Vogt im Säget sind die Bedingungen für Schwalben noch so intakt, dass mindestens sieben Bruten in Naturnestern aufgezogen wurden.

Nicht weniger freut sich der Naturschutzverein Rothrist jedoch über jede noch so kleine Population der Gebäudebrüter, sei es der Turmfalke in der Villa Dörfli oder die Mauersegler an verschiedenen Standorten im Dorf, zum Beispiel am Zimmerliweg 17. Wer sich in der Rothrister Badi an den richtigen Platz im Gartenrestaurant setzt, wird wunderbar die ein- und ausfliegenden Mauersegler beobachten können.

Mehlschwalben sind standorttreu

Die Mehlschwalbe mit ihrem rein weissen Bauch und dem nur schwach gegabelten Schwanz braucht besonderen Schutz. Seit 2010 ist sie auf der Roten Liste der Schweizer Brutvögel als potenziell gefährdet eingestuft und ist somit eine geschützte Art.

Obwohl sich strafbar macht, wer das Brutgeschäft geschützter Arten stört, ihre Nester zerstört, Eier oder gar Jungvögel ausnimmt, kommt es noch immer vor, dass Schwalbennester entfernt werden – aus Unwissenheit oder übertriebenem Ordnungssinn. Auch ausserhalb der Brutzeit verschwinden Nistplätze, etwa bei Renovationen oder Abriss von Gebäuden.

Mehlschwalben sind sehr standorttreu. Sie nutzen über mehrere Jahre dieselben Nester. Deshalb ist der Mensch verpflichtet, unbrauchbar gewordene Nistplätze zu ersetzen. (tpl)