
Beim Rückwärtsfahren Kollegen eingeklemmt – Chauffeur ist schuld an tödlichem Unfall

Es ist ein Manöver, das jeder Lastwagenfahrer tausendfach macht: Rückwärtsfahren an eine Landerampe ohne fremde Hilfe. Tausendfach geht es gut und dann kommt dieses verflixte eine Mal. So passiert am 14. Juli 2016 in der Region Zofingen. Ein Lastwagenfahrer rangiert auf dem von seinem Arbeitgeber zugemieteten Lagerplatz Richtung Rampe. Bevor er heranfährt, stoppt er, steigt aus und öffnet die Ladetür des Anhängers. Ein Berufskollege desselben Unternehmens wartet auf der Laderampe. Der Lagerist muss ans Telefon und verschwindet im Innern des Lagerraums. Der Chauffeur kontrolliert, dass niemand zwischen Fahrzeug und Laderampe steht. Er steigt in den Sattelschlepper, fährt mit offenen Fenstern im Rückwärtsgang und im Schritttempo an die Rampe heran. Regelmässig blick er in die Seitenspiegel. Er öffnet sogar die Türe um sich zu vergewissern, dass niemand in der Nähe steht und er den am Boden markierten Fussgängerbereich nicht befährt. Dann passiert es: Der Kollege auf der Rampe steigt unbemerkt hinunter und begibt sich zwischen den rückwärtsfahrenden Lastwagen und die Rampe, um das Ladeblech hochzuheben. Der Lastwagenfahrer bemerkt und sieht ihn im toten Winkel nicht. Er klemmt seinen Freund, den er selber ausgebildet hat, zwischen Anhänger und Rampe ein. Der Verunfallte stirbt elf Tage später an den Folgen der schweren Verletzungen. «Ich wäre so froh, ich könnte alles rückgängig machen und mein Freund würde noch leben», sagt der stämmige deutsche Chauffeur vor dem Bezirksgericht Zofingen. Zwar sei er kurz nach dem Unfall wieder ans Steuer gesessen, doch das Leben und die Arbeit seien nicht mehr wie vorher.
Helfer beim Rückwärtsfahren
Wenn er heute beim Ab- oder Beladen seines Camions einen Einweiser verlange, müsse er sich regelmässig dumme Sprüche anhören: «Kannst Du nicht rückwärts fahren, müssen wir einen Schweizer Chauffeur holen?» Obwohl er dank psychologischer Hilfe den Unfall verarbeiten konnte, würden ihn solche Aussagen schwer belasten, sagt der Quereinsteiger, der seit sieben Jahren bei der selben Transportfirma arbeitet. Obwohl er nach den Richtlinien seines Unternehmers gearbeitet habe, «mache ich mir Vorwürfe». Wie es weiter gehe, wisse er nicht, «das hängt auch vom Ausgang des Prozesses ab.»
Das Bezirksgericht Zofingen spricht den 30-jährigen Familienvater der fahrlässigen Tötung schuldig. Es erhält eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss der Chauffeur Gebühren in der Höhe von mehr als 10 000 Franken zahlen. Die Opferfamilie verzichtet auf Forderungen und steht in regelmässigem Kontakt mit dem Unfallfahrer.
«Es gibt keine mildernden Umstände wegen des Fehlverhaltens des Opfers», begründet die Gerichtspräsidentin das Urteil. «Sie kennen die Gefahren beim Rückwärtsfahren und hätten einen Einweiser verlangen müssen.» Die Verteidigerin klärt nun ab, ob sie das Urteil weiterziehen will. Sie sagt abschliessend nur: «Dieses Urteil wird Konsequenzen für die gesamte Transportindustrie unseres Landes haben.»