Betrunken im eigenen BMW an den Tatort: 18 Monate teilbedingt für Bottenwiler Volg-Räuber

Es war wohl nicht die beste Idee, die er in seinem knapp 30-jährigen Leben hatte: Ein im Bezirk Lenzburg wohnhafter Italiener fuhr Ende September des letzten Jahres mit seinem BMW nach Bottenwil. Dort überfiel er unmaskiert und mit einem Küchenmesser bewaffnet die Volg-Filiale, erbeutete knapp 3000 Franken in bar und ein Markenbüchlein und flüchtete anschliessend mit seinem BMW, dessen Nummernschild sich die überfallene Volg-Mitarbeiterin geistesgegenwärtig notieren konnte. Nach einer Spritztour in die Region Baden wurde der Italiener bei seiner Ankunft zu Hause von der Polizei erwartet und sogleich verhaftet.

Betrunken zur Tat gefahren
Sieben Monate nach seiner Tat stand der Italiener gestern vor dem Bezirksgericht Zofingen. Neben des Raubes war er auch des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes angeklagt. Die Vergehen stehen in engem Zusammenhang mit dem Raub: Der Italiener hatte sich vor seiner Fahrt nach Bottenwil zu Hause Mut angetrunken. Etwa einen Liter Bier und zwei Gläser Rotwein genehmigte er sich innerhalb von 30 Minuten. Entsprechend hoch war die Blutalkoholkonzentration während des Überfalls: Sie betrug laut Anklageschrift mindestens 1,24 ‰. Am Abend vor dem Raub hatte der Italiener das letzte Mal rund 0,5 Gramm Kokain konsumiert. Diese Menge Kokain hatte er in den drei Jahren davor ungefähr drei bis vier Mal jährlich konsumiert.

Das Bezirksgericht Zofingen befand den angeklagten Italiener grossmehrheitlich der ihm zu Last gelegten strafbaren Handlungen für schuldig. Der 29-Jährige wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Hälfte der Strafe muss der Italiener, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, im Gefängnis verbüssen. Die Dauer der Untersuchungshaft wird dabei angerechnet. Der Rest der Strafe ist bedingt, bei einer Probezeit von 3 Jahren. Des Weiteren wurde der Angeklagte zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von 700 Franken verurteilt. Ausserdem muss er die Gerichtskosten übernehmen. Ein Landesverweis wurde keiner ausgesprochen, die Zivilforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen.