
Im Aargau werden für alle Gemeinden, ausser jenen mit Ausnahmeregelungen aufgrund traditioneller Adventsanlässe, die bewilligungsfreien Sonntage auf den dritten und vierten Advent festgelegt, wenn der vierte Advent auf den 18., 19., 20., 21., 22. oder 23. Dezember fällt. In den Jahren, in denen der vierte Advent auf den 24. Dezember fällt, werden die bewilligungsfreien Sonntage auf den zweiten und dritten Advent festgelegt. Foto: Shutterstock
Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe: Zofingen gehört zu den Ausnahmen
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