
Bezirksgericht: Ein Dolch und drei vermutete Leichen
Am Dienstag stand ein Mann vor dem Bezirksgericht Zofingen, der Einspruch gegen gleich drei Delikte erhob, die ihm zur Last gelegt wurden. Bei einem Fall ging es um mehr als 50 Waffen und Waffenbestandteile, die der Beschuldigte gemäss Strafbefehl zuhause aufbewahrte. Weil er die Sammlung trotz Aufforderung der kantonalen Fachstelle SIWAS (Sicherheit/Waffen/Sprengstoffe) nicht an diese übergab, legte ihm die Staatsanwaltsschaft Zofingen-Kulm Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen zur Last. Der Schweizer soll zudem gegen das Waffengesetz verstossen haben, weil sich in seiner Sammlung auch ein zweischneidiger symmetrischer Dolch befand.
Er wird weiter beschuldigt, falschen Alarm ausgelöst zu haben, indem er der Polizei sagte, im Nachbarhaus lägen drei Leichen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn darum zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken, einer Busse von 1000 Franken und der Begleichung der Prozesskosten von 7040 Franken. Ein zweiter, separater Strafbefehl wirft dem Mann vor, er habe seine Ehefrau geboxt und an den Kleidern festgehalten. Dafür sieht die Staatsanwaltschaft eine Busse von 500 Franken vor, zudem soll der Beschuldigte die Strafbefehlsgebühr von 500 Franken bezahlen.
Keine gefährlichen Feuerwaffen
Gegen beide Strafbefehle erhob der Mann vor dem Bezirksgericht Zofingen Einspruch. Ja, er besitze mehr als 50 Waffen. Er habe auch vom Trage- und Erwerbsverbot gewusst, dass die Fachstelle SIWAS verfügt hatte. Gefährliche Feuerwaffen habe er aber nie bei sich getragen. Was sich in seiner Sammlung befände, sei zum Teil Kinderspielzeug. Weiter besitze er zum Beispiel eine Armbrust und einen Pfeilbogen, die nicht unter das Waffengesetz fallen. Über die Vorschriften, die für Stichwaffen gelten, wusste er ebenfalls Bescheid. Darum habe er den Waffenhändler, bei dem er den zweischneidigen Dolch gekauft habe, um eine Anpassung gebeten: «Er hat das Messer auf der einen Seite abgestumpft, damit es nur noch auf der anderen Seite schneidet.» Die Fachstelle SIWAS, die den Messer überprüft hatte, stufte es dennoch als symmetrisch und damit als verboten ein. «Optisch mag das so aussehen», sagte der Beschuldigte. Das Gericht könne ihm jedoch glauben, dass die Klinge nur auf einer Seite scharf sei. «An einem Stück Speck könnte ich Ihnen das gut demonstrieren», versicherte der Mann.
Geirrt habe er sich hingegen, als er im vorletzten Herbst die Polizei anrief, weil er glaubte, im Nachbarhaus habe jemand Suizid begangen. «Ich hatte dort drei Tage lang niemanden mehr gesehen», begründete er seine Vermutung. Warum er nicht daran gedacht habe, dass die Nachbarn in den Ferien weilten, warf die Gerichtspräsidentin ein. «Zu dieser Zeit geht man doch nicht in die Ferien», meinte der Mann und schüttelte den Kopf. Er habe zudem ein paar Tage vor dem vermeintlichen Verschwinden eine verbale Auseinandersetzung mit dem Nachbarn gehabt. «Ich dachte, dass der sich und seine Familie deshalb umgebracht hat.» Das sei ein Fehler gewesen. Er habe die Polizisten mit der Meldung nicht ärgern wollen.
Abschliessend kam die Gerichtspräsidentin auf den zweiten Strafbefehl zu sprechen: Der Beschuldigte soll seine Frau vor rund einem Jahr daheim in der Küche in die Schulter geboxt und an den Kleidern festgehalten haben. Das sei schon möglich, meinte der Beschuldigte. Wie es dazu gekommen war, wisse er aber nicht mehr. Und ja, es gebe öfters Streit zwischen ihm und seiner Frau. «Wie regeln Sie das jeweils?», fragte die Gerichtspräsidentin. «Wir reden einen halben Tag nicht mehr miteinander.» Handgreiflich sei er noch nie geworden. Er vermute, dass die Frau damals von ihrer Schwester dazu gebracht worden war, ihn der häuslichen Gewalt zu beschuldigen. Inzwischen habe die Frau den Antrag zurückgezogen. «Ich fragte sie, was es ihr nützt, wenn ich deshalb eine Busse von 1000 Franken zahlen muss.»
Bevor der Strafbefehl fallengelassen wird, muss das Gericht den Rückzug des Antrags überprüfen. Das Urteil zum anderen Fall steht ebenfalls noch aus.