Bezirksgericht zeigt Milde: «Ausbremser» darf bleiben

Ein 37-Jähriger hatte sich Mitte September vor dem Bezirksgericht Zofingen zu verantworten. Der Syrer hatte im dichten Feierabendverkehr auf der Autobahn A1 zwischen den Ausfahrten Rothrist und Oftringen einen anderen Verkehrsteilnehmer bis zum Stillstand ausgebremst (wir berichteten). Videoaufnahmen zeigten zudem, wie der Syrer danach aus seinem Auto ausstieg, zum zuvor ausgebremsten Fahrzeug ging, darauf einschlug und den Lenker bedrohte. Nun hat das Bezirksgericht sein Urteil bekannt gegeben. Die Zofinger Richter sprachen den Syrer in allen angeklagten Punkten schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wobei sechs Monate bedingt und 24 Monate unbedingt mit einer Probezeit von vier Jahren ausgesprochen wurden. Zudem wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 120 Tagessätzen zu 70 Franken verhängt.

Richter sprechen von einen Härtefall wegen Familie

Auf einen Landesverweis verzichtet das Gericht. Der Syrer ist unter anderem wegen Gefährdung des Lebens schuldig gesprochen worden. Laut Artikel 66 des Strafgesetzbuches ist er aufgrund dieses Schuldspruchs des Landes zu verweisen. Das Gericht kann jedoch ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirkt. Einen solchen sieht das Bezirksgericht Zofingen beim zweifachen Familienvater und Geschäftsinhaber als gegeben an.