Bezirksgericht Zofingen: 33-jähriger Einbrecher wird des Landes verwiesen

Elf Einbrüche umfasste die Anklageschrift, welche dem 33-jährigen Mexikaner vor dem Bezirksgericht Zofingen zur Last gelegt wurden. Im Herbst 2017 sowie im Dezember 2018 soll er in Gastronomiebetriebe sowie in Industriegebäude in Rothrist und Aarburg eingebrochen sein. Dabei blieb es meist bei geringem Deliktsgut. Jedoch verursachte der Beschuldigte jeweils einen hohen Sachschaden. Die Einbrüche seien daher vor allem eines gewesen, sagte Staatsanwältin Jessica Walter in ihrem Plädoyer: ärgerlich und lästig.

Ärgerlich dürfte es etwa auch für den Nautischen Club Aarburg gewesen sein, als der Mexikaner um Weihnachten vergangenes Jahr herum die Fensterscheibe des Clubhauses einschlug und ins Gebäude einstieg. Er entwendete Lebensmittel und Alkohol. Bei den verübten Einbrüchen sei es denn auch darum gegangen, den Lebensunterhalt zu sichern, sagte der Anwalt des Beschuldigten.

Absturz nach Trennung von Ehefrau

Bevor der Mexikaner in die Schweiz kam, arbeitete er in seinem Heimatland unter anderem an der Rezeption eines Hotels. Er lernte dabei seine spätere Ehefrau kennen, eine Schweizerin. 2009 reiste er in die Schweiz ein. Er versuchte sich zu integrieren, besuchte Deutschkurse und fand eine Festanstellung in der Baubranche. Doch nach wenigen Jahren ging die Ehe in die Brüche, 2013 folgte die Scheidung. Der Mexikaner stürzte nach der Trennung ab. Er verlor seinen Aufenthaltsstatus und damit auch seine Anstellung. Zudem begann er exzessiv Alkohol zu trinken und Drogen zu konsumieren. «Ich war betrunken und wusste gar nicht recht, was ich da mache», erklärte der Beschuldigte seine Taten vor Gericht.

Zu 3½ Jahren Haft verurteilt

Der vorbestrafte Mexikaner, der sich auch wegen Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte zu verantworten hatte, war vollumfänglich geständig. Nicht zuletzt hatten ihn diverse DNA-Spuren, die an den Tatorten gefunden wurden, überführt. Das Bezirksgericht Zofingen sprach den 33-Jährigen einstimmig im Sinne der Anklage schuldig. Es verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3½ Jahren sowie einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Zudem wurde ein Landesverweis von zehn Jahren ausgesprochen. Der Beschuldigte habe sein Recht, in der Schweiz zu bleiben, verwirkt, argumentierte das Gericht.