
Blutige Silvesternacht endet vor dem Zofinger Bezirksgericht
Die Silvesternacht vom 31. Dezember 2015 endete für einen heute 59-Jährigen aus der Region tragisch: Nach mehreren Schädelbrüchen und insgesamt vier Operationen verlor er nicht nur sein rechtes Auge, sondern auch seinen Geschmacks- und Geruchssinn. Wie es dazu gekommen ist, ist auch nach einem intensiven Tag am Bezirksgericht Zofingen nicht klar, denn die Aussage des Klägers unterschied sich massiv von der Aussage der Beschuldigten (59).
Dieser wird vorgeworfen, in der genannten Silvesternacht, als das Paar nach Hause zurückkehrte, ohne ersichtlichen Grund plötzlich ausser sich gewesen zu sein und mit beiden Händen ihren damaligen Lebenspartner gegen die Brust gestossen zu haben. Dieser fiel von der Küche nach hinten ins Entree zu Boden. «Während sich der Privatkläger in der Folge auf die Knie begab, um wieder aufzustehen, packte die Beschuldigte einen Küchenstuhl an der Rückenlehne und warf diesen aus knapp zwei Metern Distanz mit den Stuhlbeinen voran gegen ihn», heisst es in der Anklageschrift. Dabei traf das untere Ende eines Stuhlbeins direkt das rechte Auge des Opfers.
Beschuldigte verzettelte sich in Widersprüche
Laut dem Kläger sei dies nicht das erste Mal gewesen, dass seine damalige Lebenspartnerin Gegenstände nach ihm warf. «Als wir zusammengekommen sind, passierte sowas einmal im Monat. Gegen Ende unserer Beziehung hatte sie einmal wöchentlich solche Ausraster», erzählte er dem Gericht. Regelmässig seien Flaschen, Blumentöpfe und Geschirr in seine Richtung geflogen. Er sei dann der Situation aus dem Weg gegangen. Einmal habe er sogar in seinem unbeheizten Geschäft auf einem Liegestuhl übernachtet. Trennen wollte er sich deshalb aber nie.
Während der Kläger als Auskunftsperson stringent und gemäss Anklageschrift die Nacht vor Gericht wiedergab, verzettelte sich die Beschuldigte, bei der unter anderem eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, bei der Befragung immer wieder in Widersprüche. So sagte sie aus, ihr damaliger Lebenspartner sei «mit seinen Armen auf mich zugekommen» und sie habe Todesangst gehabt. Sie habe den Stuhl auf den Boden geworfen, um Distanz zwischen ihr und ihrem Partner zu schaffen. Etwas später führte sie aus, sie sei wegen eines dumpfen Knalls und den Hilferufen ihres damaligen Partners zum Deliktsort zurückgekehrt. Dies griff der Rechtsanwalt des Privatklägers in seinem Plädoyer auf: «Wenn man Todesangst hat, kehrt man nicht einfach so wieder zurück.» Die Beschuldigte beteuerte, es sei bereits früher in ihrer Beziehung zu häuslicher Gewalt gekommen, weshalb sie derart Angst vor seinen Händen gehabt habe.
Das Fakt, dass sie gegen Ende der Befragung – dies auf Anraten ihres Verteidigers – die Fragen nicht mehr beantwortete, unterstrich ihr wirres und unsicheres Auftreten an diesem Tag. Damit blieb auch ungeklärt, weshalb sich die Beschuldigte im Verlauf des Jahres 2016 intensiv und regelmässig beim Privatkläger gemeldet hat. Täglich habe sie ihm rund 20 Kurznachrichten gesendet und mehrere Male versucht, ihn anzurufen. In ihren Nachrichten fragte sie ständig nach einem Neuanfang ihrer Beziehung. Vor Gericht sagte sie aber aus, sie sei nach der Silvesternacht froh gewesen, endlich vom Privatkläger wegzukommen. Auch die Staatsanwältin schenkte den Aussagen der Beschuldigten wenig Glauben und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Probezeit von vier Jahren, in der sich die Beschuldigte in eine geeignete Therapie begeben solle.
Erinnerungslücken sind möglich, aber nicht so
Ihr Verteidiger hingegen stützte sich in seinem Plädoyer vor allem auf die Tatsache, dass die ersten Einvernahmen der Staatsanwaltschaft vor bald vier Jahren geführt wurden und es deshalb menschlich sei, gewisse Dinge nicht mehr richtig wiedergeben zu können. Aus seiner Sicht gab es keine Indizien, die darauf hindeuteten, dass die Beschuldigte in Kauf genommen haben könnte, den Kläger schwer zu verletzen. Anders sah es das Gericht. Es verurteilte die Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und drei Jahren Probezeit, in der sie eine deliktsorientierte Therapie zu besuchen hat. Ausserdem muss sie dem Privatkläger eine Genugtuung von 90 000 Franken bezahlen und die kompletten Verfahrenskosten übernehmen. Der vorsitzende Gerichtspräsident Florian Lüthy erklärte in seiner Urteils-verkündung: «Erinnerungslücken sind durchaus möglich, aber die Beschuldigte hatte immer wieder andere Versionen des Kerngeschehens.»