
«Bürokratielawine» wegen neuem Waffenrecht: Kantone stellen zusätzliches Personal ein
Im Mai hat das Stimmvolk dem neuen Waffenrecht deutlich zugestimmt. Seit zweieinhalb Monaten ist es in Kraft. Halbautomatische Waffen wie die Sturmgewehre 57 und 90 sind seither verboten, sofern sie mit einem grossen Magazin ausgerüstet sind und nicht direkt von der Armee übernommen werden.
Für die Ausnahmebewilligungen sind die kantonalen Waffenbüros zuständig, die bei der jeweiligen Kantonspolizei angesiedelt sind. Sie müssen unter anderem prüfen, ob die Person mit der Waffe eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.
Der Zürcher Regierungsrat rechnet dafür mit einem durchschnittlichen Aufwand von drei Stunden. Das hält er in einem Beschluss von Anfang Oktober fest. Die Zürcher Regierung geht von rund 1500 Gesuchen pro Jahr aus. Dazu kämen jährlich rund 18’000 Nachmeldungen. Wer nämlich bereits im Besitz einer Waffe war, die neu verboten ist, muss dies innerhalb von drei Jahren melden.
Alles in allem bringe die Verschärfung des Waffenrechts «eine Reihe von neuen Aufgaben für die Kantone mit sich», schreibt die Zürcher Kantonsregierung. Sie hat deshalb bei der Kantonspolizei fünf neue Stellen geschaffen.
Der Kanton Zürich ist damit nicht alleine, wie eine Umfrage unter ausgewählten Kantonen zeigt. Die Kantonspolizei St. Gallen, die mit jährlich 700 Gesuchen um eine Ausnahmebewilligung und rund 4000 Nachmeldungen rechnet, erhielt einen zusätzlichen Mitarbeiter. Eine zusätzliche Stelle ist auch bei der Polizei Baselland vorgesehen.
Die Kantonspolizei Bern hat beim Kanton eine Aufstockung beantragt und auch die Thurgauer Kantonspolizei geht davon aus, «dass die Zusatzarbeit mit den bestehenden Ressourcen nicht bewältigt werden kann». In den Kantonen Luzern und Solothurn ist der Stellenetat noch offen. Von den angefragten Kantonen hält einzig die Kapo Aargau mit, man bewältige die Arbeit ohne personelle Verstärkungen.
Die «Bürokratielawine für die Sicherheitsbehörden» war im Abstimmungskampf eines der Argumente der Gegner. Werner Salzmann, Co-Präsident des Nein-Komitees und Berner SVP-Nationalrat, sagt: «Ich sehe mich leider bestätigt. Es kommt genau so, wie wir aufgrund einer Umfrage bei den Kantonen schon vor der Abstimmung annehmen mussten.»
Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten hatte insbesondere wegen der Kontrolle der Schiesspflicht nach fünf und zehn Jahren vor einem «enormen Mehraufwand» für die kantonalen Waffenbüros gewarnt.
Es brauche ein schweizweit gültiges und einheitliches Schiessbüchlein, in dem die Schiessen eingetragen werden könnten. Nur so sei die Schiesspflicht für die Besitzer von halbautomatischen Waffen kontrollierbar. Der Bundesrat blieb aber bei seinem Vorschlag: Der Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens soll mit einem Formular erbracht werden.
Mehr Gesuche kurz vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln
Aus einzelnen Kantonen liegen bereits Zahlen vor, die Aufschluss geben über die Nachfrage nach den neu verbotenen halbautomatischen Waffen. Die Polizei Baselland hat seit Mitte August rund 60 Ausnahmebewilligungen erteilt. Bei der Kantonspolizei Luzern sind bislang rund 30 Gesuche eingegangen, bei der St. Galler Kantonspolizei rund 50.