Bundesgericht gibt dem Rotlicht-Milieu in Luzern grünes Licht

Die Stadt Luzern will das Gebiet Fluhmühle-Lindenstrasse aufwerten und sieht dafür neben einem neuen Hochhaus auch einen Quartierpark vor. Sie hat dazu 2014 eine Planungszone und provisorische Nutzungsbestimmungen erlassen. In der Folge stellte die Eigentümerin eines der Gebäude, das sich in dieser Zone befindet, ein Baugesuch: Konkret wollte sie vier von sechs Wohnungen als Massagestudios umnutzen. Dagegen legte ein Nachbar Einsprache ein und auch die Baudirektion verweigerte die Bewilligung. Das Luzerner Kantonsgericht wies eine Beschwerde gegen den Entscheid ab. Die Eigentümerin zog weiter vor Bundesgericht.

Die Richter in Lausanne gaben ihr nun recht, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Sie hiessen die Beschwerde gut und hoben das Urteil des Kantonsgerichts auf. Dieses müsse die Sache neu beurteilen.

«Ideelle Immissionen»

Zwar stelle die Einrichtung von Massagestudios eine relevante Nutzungsänderung dar. Insofern bejahte das Bundesgericht eine Baubewilligungspflicht. Diese Art von Betrieb sei mit Freierverkehr verbunden, der sich auf die Erschliessungssituation auswirke und mit «ideellen Immissionen» einhergehe.

Das Kantonsgericht hatte in seinem Urteil aber auch ausgeführt, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die ideellen Immissionen auf den Ruf des Quartiers als Ganzes sowie den Wert der vom Streit betroffenen und der umliegenden Liegenschaften auswirkten. Hier legte das Bundesgericht sein Veto ein. Eine blosse Umnutzung laufe dem Sicherungszweck einer Planungszone nicht zwingend zuwider.

Das generelle Verbot jeglicher Umnutzung käme einer verpönten Vorwirkung des noch nicht rechtskräftigen Plans gleich und sei vom Sicherungszweck der Planungszone nicht gedeckt, schreiben die Richter.

«Insgesamt ist nicht davon auszugehen, dass die beantragte Umnutzung die Realisierung des Quartierparks erschweren würde.» Es sei schwer vorstellbar, dass der Bau eines Quartierparks beeinträchtigt würde, nur weil in einem früher in diesem Bereich befindlichen Gebäude ein Massagesalon betrieben wurde.