
Bundesgerichtsurteil: Zofingen verliert im Streit um Austritt aus der Pensionskasse
50’000
Franken betragen die Gerichtskosten, die Zofingen nun bezahlen muss. Die Forderungen werden solidarisch auf Einwohnergemeinde, Reformierte Kirchgemeinde und Gemeindeverband Forstbetrieb aufgeteilt.
Der Entscheid des Bundesgerichts hatte für 32 Aargauer Gemeinden millionenschwere Folgen. Die Aargauische Pensionskasse (APK) führte im Streit um die finanziellen Folgen des Wechsels der Vorsorgeeinrichtung 2014 gegen Rudolfstetten-Friedlisberg einen Musterprozess – und gewann.
60 Millionen Franken mussten die Gemeinden demnach der APK überweisen, weil sie diese 2007 verlassen hatten und seither ihr Personal bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichern.
Zofingen traf es besonders hart: Rund 20 Millionen Franken hätte die Einwohnergemeinde der Aargauischen Pensionskasse überweisen müssen. Zusammen mit den Beträgen, die unter anderem der Gemeindeverband Forstbetrieb und die Reformierte Kirchgemeinde Zofingen hätten bezahlen müssen, belief sich die Rechnung auf über 30 Millionen Franken – die Hälfte der gesamten von der APK zurückgeforderten Summe.
Während die anderen Gemeinden das Urteil aus Lausanne auch für sich als gültig anerkannten und die geforderten Beträge zahlten, wollte man sich in Zofingen nicht damit abfinden. Die eigene Situation unterscheide sich von jener der anderen Gemeinde, so die Überzeugung. Das Urteil lasse sich deswegen nicht ohne Weiteres auf den Fall Zofingen anwenden, schrieb der Stadtrat 2015 in seiner Antwort auf eine Interpellation im Einwohnerrat.
Kein Zofinger Sonderfall
Darin kam auch die Hoffnung zum Ausdruck, es liesse sich vielleicht doch noch eine Einigung finden. Sollten die Verhandlungen scheitern, müsse die Pensionskasse die Einwohnergemeinde einklagen, schrieb der Stadtrat in der Antwort weiter. Und so kam es dann auch: Im Juli 2016 ging beim Aargauer Verwaltungsgericht die Klage der APK um Zahlung des fehlenden Betrags ein. Die Einwohnergemeinde drehte daraufhin den Spiess um und verlangte ihrerseits rund 14 Millionen Franken von der APK. Doch das juristische Manöver verfehlte seine Wirkung; das Versicherungsgericht gab der Pensionskasse im Januar dieses Jahres Recht. Dagegen aber wehrte sich Zofingen und gelangte ans Bundesgericht. Mit zwei Hauptforderungen: der Entscheid sei aufzuheben und stattdessen eine öffentliche Verhandlung durchzuführen.
Das am Mittwoch veröffentlichte Urteil zeigt: Die obersten Richter sehen im Zofinger Beispiel keinen Sonderfall. Die Rede ist von einer «identischen Sachverhaltslage» wie damals bei der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg. Das Urteil von 2014, das als Leitentscheid in die amtliche Sammlung des Bundesgerichts aufgenommen worden ist, lässt sich demnach auch auf den Fall von Zofingen anwenden. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, das Verfahren endet für die Einwohnergemeinde mit einer juristischen Niederlage.
14 Millionen bereits bezahlt
Wie viel Geld nun aus der Kasse der Zofinger Einwohnergemeinde auf das Konto der Aargauischen Pensionskasse fliessen wird, geht aus dem Urteil nicht hervor. Bereits nach dem ersten Entscheid im Musterprozess zahlte die Einwohnergemeinde rund 14 Millionen der geforderten 20 Millionen Franken, wie Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger 2015 gegenüber dem Regionaljournal gesagt hatte.
Fest steht: Für die Gerichtskosten wird eine Rechnung nach Zofingen geschickt – die 50 000 Franken werden solidarisch auf Einwohnergemeinde, Reformierte Kirchgemeinde und Gemeindeverband Forstbetrieb aufgeteilt.
Bundesgerichtsurteil 9C_198/2018