
Bundesparlament: Gewalt gegen Polizisten mit harten Strafen ahnden
In der Nacht auf Sonntag wollten Zürcher Stadtpolizisten an der Seepromenade einen Mann kontrollieren. Sofort solidarisierten sich mehrere Leute mit diesem – bedrängten die Polizei und warfen Flaschen. Ein Polizist wurde getroffen und verletzt. Am Donnerstagnachmittag hatten Aarauer Fussballchaoten vor dem Stadion in Rapperswil-Jona einen Knallkörper gegen zwei Polizisten geworfen. Diese erlitten ein Hörtrauma – einer eine Brandverletzung.
Die Präsidentin des Schweizer Polizeiverbands hat genug: In einer Mitteilung verlangt Johanna Bundi Ryser ein härteres Vorgehen gegen Leute, die Polizistinnen und Polizisten angreifen. Die Brutalität nehme zu, die Strafen seien zu milde. «Muss zuerst ein Polizist sterben, bevor wir die Samthandschuhe endlich weglegen?», fragt die Polizistin.
Das sieht auch SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger aus Schöftland so – und zwar bereits seit etlichen Jahren. 2016 hat sie eine Motion eingereicht, mit der sie die Forderung der Polizeiverbandspräsidentin erfüllt haben möchte. «Die Gewalt gegen die Polizei hat ein Ausmass angenommen, das nicht mehr hingenommen werden kann. Auch Sicherheitskräfte und Sanitätsbedienstete sind davon betroffen.» … «Mit einer deutlichen Verschärfung des Strafmasses – unbedingte Strafen – und einer zwingenden Meldung an den Arbeitgeber soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden, die zu einer Abnahme der Gewalt gegen die Polizei führt.»
Der Bundesrat beantragte im August 2016 dem Nationalrat die Ablehnung der Motion. Begründung: «Die körperliche Integrität von Beamten wird nicht durch den Strafgesetz-Artikel zu Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte abgesichert, sondern durch die Strafbestimmungen zum Schutz von Leib und Leben.» Verschärfe man die Strafen nur für Gewalt gegen Beamte, «würde das geschützte Rechtsgut – der Polizist – im Vergleich zu anderen Rechtsgütern wie sexuelle Integrität in einem erheblichen Missverhältnis stehen». Der Nationalrat sah das nicht so und überwies die Motion. Sie ist nun beim Ständerat hängig. Flückiger hofft auf einen positiven Entscheid: «Zwingende unbedingte Gefängnisstrafen und Information an den Arbeitgeber werden eine abschreckende Wirkung haben.»