Bussen für Einkaufstouristen: Bundesrat räumt Fehler ein

Der Bundesrat hat auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) reagiert, die das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die zu Beginn der Pandemie verhängten Bussen wegen Einkaufstourismus bemängelt hatte. Die Ordnungsbussen für Einkaufstouristen wurden erst am 17. April 2020 in der Covid-19-Verordnung festgehalten, aber schon ab dem 23. März verteilt. In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme vom 17. September nimmt der Bundesrat mehrere der Forderungen der Kommission an. Sie sollen teilweise in der laufenden Revision des Zollgesetzes Anwendung finden.

Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Anwendungsbereich des Zollgesetzes zu überprüfen, die Koordination unter den Amtsstellen zu verbessern und gemeinsam mit den Grenzkantonen eine Bilanz der Zusammenarbeit an der Grenze zu ziehen. Auch soll der Bundesrat bei künftigen Entscheiden frühzeitig die juristische Kompetenz des Bundesamtes für Justiz (BJ) nutzen, insbesondere dann, wenn seine Beschlüsse einen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte darstellen. Zuletzt müsse der Bundesrat in Zukunft die externe und interne Kommunikation verbessern.

Einer besseren Koordination der Amtsstellen stimmt der Bundesrat in seiner Antwort zu, ebenso dem Kontakt mit den Grenzkantonen. Die Klärung des Anwendungsbereichs des Zollgesetzes soll in dessen laufender Revision erfolgen. Was die juristische Konsultation des BJ angeht, sieht der Bundesrat indes keinen Handlungsbedarf: Er erwarte, dass die Verwaltung in jedem Fall auf dessen Einschätzung zurückgreife. Auch bei der Kommunikation will der Bundesrat keine Massnahmen ergreifen. Sie sei im vorliegenden Fall teilweise unzureichend gewesen, habe insgesamt aber sehr gut funktioniert. (wap)