Chefarzt-Affäre: Untersuchung bestätigt Manipulationen und rügt Regierungsrat

Rund zwei Jahre lang hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) die sogenannte Chefarzt-Affäre untersucht, nun präsentiert sie die Ergebnisse. Die mächtigste Kommission des Grossen Rates kommt zum Schluss, dass ein Orthopädie-Chefarzt am Kantonsspital Baden (KSB) und ein Angiologie-Chefarzt am Kantonsspital Aarau (KSA) gewisse Leistungen falsch abgerechnet haben.  

Spitäler schränkten Untersuchungaufträge ein

 

Die GPK hält in ihrer Medienmitteilung „zweifelsfrei fest, dass in den beiden Kantonsspitälern falsche Abrechnungen stattgefunden haben“. Die finanzielle Grössenordnung, der betroffene Zeitraum, die
beteiligten Personen, Kliniken und Abteilungen seien jedoch weiterhin unklar. Dasselbe gilt laut der Kommission für die Frage, welche Auswirkungen die falschen Abrechnungen auf den Kanton als Eigentümer der Spitäler hat.

 

Dies liegt nach Auffassung der GPK unter anderem daran, dass die Spitalleitungen der Kantonsspitäler den Revisionsunternehmen, welche die Vorfälle untersuchen sollten, zu enge Vorgaben gemacht haben. Warum die Spitäler auf eine umfassende Untersuchung verzichteten, ist gemäss Kommission unklar.

Regierungsrat nicht an Aufklärung interessiert?

Kritik übt die Kommission aber auch am Regierungsrat, der seine Aufsichtspflicht über die Kantonsspitäler nicht ausreichend wahrgenommen habe. Das Risikobewusstsein und das Risikomanagement des Regierungsrats beurteilt die GPK „angesichts der nach wie vor ungeklärten Regress- und Reputationsfragen in diesem Fall als ungenügend“. 

Zudem sieht die Kommission ein widersprüchliches Vorgehen des Regierungsrats: „Einerseits signalisiert dieser bis heute wenig Interesse an der vollständigen Aufklärung der Sachverhalte. Andererseits hat er seinerzeit eine Strafanzeige eingereicht.“ Der Verzicht des Regierungsrats, den Vorkommnissen an den Kantonsspitälern auf den Grund zu gehen, habe dazu geführt, dass die GPK über weite Strecken „gleichzeitig die Funktion der Aufsicht und der Oberaufsicht wahrgenommen hat“.

Die GPK empfiehlt dem Regierungsrat, seine Aufsichts- und seine Eigner- beziehungsweise Eigentümerfunktion auch bei ausgelagerten Staatsanstalten umfassend wahrzunehmen. Eine Umwandlung der Spitäler in Aktiengesellschaften entbinde den Regierungsrat nicht von dieser Verpflichtung, solange sich die Spitäler zu 100 Prozent im Kantonseigentum befinden.