Corona-Meldepflicht verletzt: Sozialhilfe-Empfängerin kommt Spanien-Reise teuer zu stehen

In der Schweiz war im August letzten Jahres, drei Monate nach dem ersten Lockdown, im alltäglichen Leben fast so etwas wie Normalität eingekehrt. Daneben aber war Covid-19 weiterhin omnipräsent mit erschreckenden Zahlen, immer wieder neuen politischen Verordnungen und Entscheiden. In jenem Monat war Lucia (Name geändert) für zwei Wochen nach Spanien geflogen, um ihre dort lebende Mutter zu besuchen.

Acht Wochen später war Lucia per Strafbefehl zu einer Busse von 500 Franken plus denselben Betrag für die Strafbefehlgebühr verurteilt worden. Die 41-Jährige hatte «die Meldepflicht gemäss den in der Covid-19-Verordnung festgehaltenen Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» fahrlässig verletzt. Lucia hatte es unterlassen, innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde ihre «Einreise aus einem Staat mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu melden». Genau genommen hatte sie es überhaupt nicht gemeldet.

Lucia akzeptierte den Strafbefehl nicht. Vor Einzelrichterin Angela Eckert erschien die 41-Jährige mit ihrer älteren Schwester. Im Verlaufe der kurzen Verhandlung war zu erfahren, dass Lucia an einer psychischen Erkrankung leidet und stark auf die Hilfe und Unterstützung der Schwester angewiesen ist. Lucia kann weder ihren erlernten Beruf ausüben noch irgendeiner Arbeit nachgehen. Sie bezieht Sozialhilfe.

Die Frage der Richterin, warum sie sich damals nicht beim Kanton gemeldet habe, beantwortete Lucia klar:

«Nachdem ich im Flugzeug einen Fragebogen hatte ausfüllen müssen, war ich der Meinung, damit sei alles, was man tun muss, getan.»

Ob sie denn die Plakate am Flughafen Kloten nicht beachtet und vor der Abreise auch nichts aus den Medien zur Kenntnis genommen habe? «Ich habe keinen Fernseher, höre auch kein Radio und habe keine solchen Plakate gesehen.» Und warum hat sie die Strafe nicht akzeptiert? Unter Tränen sagte sie:

«Weil ich die Busse ja nicht zahlen kann – wovon denn?»

Angela Eckert sprach Lucia schuldig: «Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. Aber angesichts ihrer Situation reduziere ich die Busse auf 100 Franken», so die Richterin. Allerdings müsse Lucia auch die Strafbefehls- und Gerichtsgebühr von 1300 Franken bezahlen. «Sie können das in Raten tun, müssen es aber mit der Gerichtskasse absprechen.