Coronademonstranten wollen trotz Verbot nach Altdorf kommen – das sagt die Polizei

Bis zu 10’000 Personen sollten ursprünglich kommenden Samstag nach Uri kommen, um gegen die Coronamassnahmen zu demonstrieren – doch die Sicherheitsdirektion Uri sagte Nein. Die friedliche Kundgebung wurde nicht bewilligt. Doch das scheint einige Massnahmenkritiker nicht zu beeindrucken. Auf sozialen Medien macht momentan ein Werbevideo die Runde, das zur Teilnahme an der Demonstration aufruft. Zudem kursieren elektronische Flyer.

Der Kantonspolizei Uri sind die Aufrufe bekannt. Man rechnet deshalb auch mit einer Veranstaltung, wenngleich die Demonstration nicht bewilligt wurde. «Wir beobachten die Situation schon seit geraumer Zeit aufmerksam und beurteilen die Lage laufend», sagt Polizeisprecher Gusti Planzer auf Anfrage. Dazu gehöre auch ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit verschiedensten Personen und Behörden. «Aufgrund dieser Erkenntnisse wird dann auch das entsprechende Polizeiaufgebot zur Verfügung stehen.» Vorbereitet sei man auf verschiedene Szenarien. Wie restriktiv die Polizei vorgehen wird, hänge von sämtlichen Umständen ab und könne nicht im Vorhinein beantwortet werden. Fest steht, dass man auch mit auswärtigen Polizeikorps zusammenarbeiten wird. Planzer sagt:

«Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Kanton Uri stellen die Zentralschweizer Polizeikorps personelle und materielle Mittel zur Verfügung.»

Spezielle Voraussetzungen in speziellen Zeiten

Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Die Aufrufe zu einer unbewilligten Demonstration stellen als solches keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und auch keine Straftat im Sinne des Gesetzes dar. «Auch die Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ist in ‹normalen Zeiten› grundsätzlich straffrei», erklärt Planzer. Doch die Straffreiheit hat ihre Grenzen: «Da wir uns gerade in einer nicht ganz so normalen Zeit befinden, sind im Zusammenhang mit Veranstaltungen die Regelungen der Covid-19-Verordnung zu beachten», betont Planzer.

Gemeint sind etwa Verstösse gegen die Maskenpflicht, das Nichteinhalten von Abständen oder das Zusammentreffen von mehr als 15 Personen: alles aktuelle Covid-19-Bestimmungen. «Strafbar machen würde sich ebenso, wer die Polizei bei der Ausübung ihres Dienstes stört oder deren Anordnungen nicht nachkommt.» Falls es bei einer Demonstration Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen gibt, dann wäre laut Planzer auch der Tatbestand des Landfriedensbruchs zu prüfen.

Und: «Unbesehen von der Frage der Strafbarkeit ist klar, dass die Polizei trotzdem gegen unbewilligte Demonstrationen vorgehen kann, bisweilen auch mit polizeilichem Zwang.» Die Polizei wird deshalb auch Kontrollen durchführen, sie macht aber aus taktischen Gründen keine Angaben zum konkreten Sicherheitsdispositiv.

Wer mitgeht, hängt mit

Auch als Schaulustiger macht man sich zwar nicht grundsätzlich strafbar. Allerdings ist es nicht erlaubt, bei einer sogenannten «Zusammenrottung» dabei zu sein, bei der mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten begangen werden, auch wenn man solche selber nicht verübt. Als Teil davon werde man angesehen, wenn man für Aussenstehende optisch zur Menschenmasse gehört. «Dabei macht es keinen Unterschied, ob man sich einer friedlichen Gruppe anschliesst oder sich diese schon in einer überhitzten Stimmung befindet. Eine Kampfhandlung werde nicht vorausgesetzt. «Es genügt, dass sich jemand nicht als bloss passiver von der Ansammlung distanzierter Zuschauer gebärdet.» Für Zuschauer ist es deshalb ratsam, genügend Abstand zu halten – auch ohne Coronavorschriften.