Coronakrise verschärft die Probleme der Pensionskassen

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zeichnet ein düsteres Bild von der Lage der Pensionen in der Schweiz. Die ausgewiesenen Deckungsgrade seien per Ende April auf auf 105,6 Prozent gesunken. Ende 2019 waren es noch 111,6 Prozent gewesen. Der Anteil der Unterdeckungen sprang in den ersten vier Monaten 2020 von 1,1 Prozent auf 25,4 Prozent. Die Kommission ist deshalb der Meinung: «Die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter den ökonomischen und demographischen veränderten Realitäten anzupassen, ist durch die Coronakrise somit noch dringlicher geworden.»

In den letzten Jahren hatten die Pensionskassen von den Finanzmärkten profitiert, besonders im Bereich Aktien, Immobilien und Obligationen. Ende 2019 sei die Situation bei den Deckungsgraden noch gut gewesen, dies trotz der tiefen Zinsen, so die Kommission in ihrem Jahresbericht 2019. Nun müsse jedoch in allen wichtigen Anlagekategorien mit Einbussen gerechnet werden. Mit der Zeit müssten die nun entstehenden Unterdeckungen aufgehoben werden.

Hauptproblem seien dabei die zu hohen Umwandlungssätze. Weil man in den letzten Jahren grosse Summen zur Nachfinanzierung der laufenden Renten eingesetzt habe, seien die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen derzeit nur bei 65 Prozent des Zielwerts. Dies komme einer Umverteilung zu Lasten der aktiven Rentnergeneration gleich.

Pensionskassen müssen sich anpassen

Risiken sieht die Kommission bei den Freizügigkeitsstiftungen. Diese würden durch die geltenden Negativzinsen belastet. Sie selbst dürfen auf den Konten der Versicherten keine negativen Zinsen erheben. «Im schlimmsten Fall drohen Liquidationen mit entsprechenden Folgen für die Versicherten», so das Fazit der Kommission.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass sich die Pensionskassen den veränderten demografischen Realitäten anpassen müssen. Dies betreffe insbesondere den Mindestumwandlungssatz. «Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert», schreibt die Kommission.