
Darts-Preisgeld in die eigene Tasche gesteckt
750 Franken – um diesen Betrag soll ein 60-jähriger Mann seinen Sportclub betrogen haben. Bei dem Geld handelt es sich um Preisgeld, das der Club bei verschiedenen Dartspielen gewonnen hatte. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm warf dem Mann vor, das Preisgeld genommen und es dann in seine eigene Tasche gesteckt zu haben. Passiert sein soll der Vorfall während eines grossen Dartturniers sein, das im Juni 2019 in der BBZ-Halle in Zofingen stattfand. Als die Sache einige Wochen später aufzufliegen drohte, erstattete der IV-Rentner bei der Polizei Anzeige und behauptete, jemand habe in seinem Namen das Geld abgeholt und seine Unterschrift zur Quittierung gefälscht. Doch mehrere Zeugen bestätigten, dass der 60-Jährige das Geld eingesteckt hatte, weshalb er schliesslich per Strafbefehl wegen Irreführung der Rechtspflege und Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 400 Franken verurteilt wurde. Gegen den Strafbefehl erhob der Mann Einsprache. Und so hatte sich das Bezirksgericht Zofingen mit dem Fall zu befassen.
Unmut über Turniermodus führte ihn nach Zofingen
Als Zeugin lud das Gericht jene Frau vor, die das Preisgeld ausbezahlt hatte. Sie bekräftigte in ihren Aussagen, dass der Beschuldigte das Preisgeld an sich genommen und den Erhalt mit seiner Unterschrift quittiert habe. «Ich erinnere mich genau an ihn», beteuerte sie. Vor allem, weil der Mann, während sie ihm das Geld aushändigte, über ihren Tisch hinweg eine emotionale Diskussion mit dem Turnierleiter führte. Dieses Gespräch sei denn auch der Grund gewesen, weshalb der Beschuldigte an besagtem Tag beim Dartturnier in Zofingen auftauchte – obwohl sein Club nicht im Einsatz stand und er auch keinen Auftrag hatte, das Geld abzuholen. «Ich war dort, um meinen Unmut über die Führung des Turniers kundzutun», erklärte der Beschuldigte. «Ich bin bekannt dafür, dass ich mich für fairen Sport einsetze.» Ausschweifend versuchte er Gerichtspräsident Thomas Meier darzulegen, was genau ihn am Turniermodus störte.
Nach einer Ermahnung durch den Richter, sich auf den angeklagten Sachverhalt zu konzentrieren, beteuerte der 60-Jährige seine Unschuld. «Ich habe das Preisgeld sicher nicht gestohlen», sagte er. «Das ist nicht meine Unterschrift auf diesem Zettel.» Die Frau an der Auszahlungsstelle habe ihn gebeten, das Geld entgegenzunehmen. Aber er habe abgelehnt und ihr erklärt, dass seine Clubkameraden das Preisgeld abholen würden. Entsprechend habe er auch nie eine Quittung unterschrieben. Die Unterschrift auf der Quittung würde seiner eigenen nicht einmal im Ansatz gleichen. Wer in seinem Namen das Geld abgeholt haben könnte und ihm damit schaden wollte, konnte sich der passionierte Dartspieler nicht erklären. In einer wirren Stellungnahme zum Ende der Verhandlung prangerte der Beschuldigte, der ohne Anwalt vor Gericht erschien, zudem die Arbeit der Staatsanwaltschaft an. «Ich werde hier einfach als Lügner bezichtigt», enervierte er sich. Abermals musste der Richter den Beschuldigten ermahnen, nicht vom Kern des Sachverhalts abzuschweifen.
Gericht verurteilt ihn zu einer Geldstrafe
Letztlich sprach Gerichtspräsident Thomas Meier den Beschuldigten der Veruntreuung sowie der Irreführung der Rechtspflege für schuldig. Der Richter stützte sich dabei insbesondere auf die Ausführungen der Zeugin. Ihr Aussagen seien schlüssig und sie habe glaubhaft darlegen können, dass der Beschuldigte das Geld genommen habe. «Sie hat keinen Grund zu lügen», befand der Richter. Der Beschuldigte wurde zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 50 Tagessätzen à 40 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Entgegen dem Strafbefehl verzichtete der Gerichtspräsident darauf, eine Busse auszusprechen. Die Gerichtskosten gehen zu Lasten des Beschuldigten. Der Dartspieler hatte bereits während der Verhandlung angekündigt, dass er sich im Falle einer Verurteilung weiter dagegen wehren will.