«Das Ende von Meinungsfreiheit und Demokratie»: Aktionsbündnis kündigt nach Demoverbot im Aargau rechtliche Schritte an

Am späten Mittwochabend verkündeten die Coronaskeptiker, die am 8. Mai im Aargau demonstrieren wollen, bereits auf Facebook und Instagram, dass sie die verweigerten Bewilligungen nicht akzeptieren und dagegen Beschwerde einlegen wollen. Inzwischen hat das «Aktionsbündnis Aargau-Zürich für eine vernünftige Corona-Politik» dazu eine Mitteilung mit dem Titel «Kundgebung am 8. Mai nicht bewilligt – Das Ende von Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Demokratie?» verschickt.

Mit der Ablehnung der Gesuche durch den Leiter der Abteilung Sicherheit in Aarau und den Gemeinderat in Wettingen werde «die Meinungsbildung im Hinblick auf die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 13. Juni von den zuständigen Behörden nach Altdorf erneut verhindert». Auch die für den 10. April geplante Kundgebung des Aktionsbündnisses der Urkantone im Urner Kantonshauptort war verboten worden – dennoch hatten sich rund 500 Person zu einer unbewilligten Demonstration versammelt.

Coronaskeptiker sehen Widerspruch zur Bundesverfassung

Dass die Behörden im Aargau keine Kundgebung bewilligten, widerspricht aus Sicht der Coronaskeptiker der Bestimmung in der Verfassung, wonach die politischen Rechte und die freie Willensbildung zur unverfälschten Stimmabgabe gewahrt werden müssten. Gerade in letzter Zeit häuften sich laut dem Aktionsbündnis die Stimmen aus allen politischen Lagern, die betonen, dass auch in Zeiten einer Pandemie die Demonstrationsfreiheit gewahrt werden müsse. Das Aktionsbündnis ist der Meinung,

«dass die nicht stichhaltigen Begründungen in den ablehnenden Beschlüssen die fehlende Bereitschaft widerspiegeln, sich konstruktiv mit einer legalen Opposition gegen das Massnahmenregime auseinanderzusetzen.»

Deshalb verbiete man die geplanten Kundgebungen vorsichtshalber lieber. Es wäre aus Sicht der Massnahmengegner aber Aufgabe der Polizei und der Behörden in einer Demokratie und einem Rechtsstaat, die ungestörte Durchführung des in der Bundesverfassung garantieren Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu ermöglichen.

Beschwerde an Aarauer Stadtrat und Aargauer Regierungsrat möglich

Dieser Pflicht seien die Behörden nicht nachgekommen, kritisieren die Coronaskeptiker. Das Aktionsbündnis erwäge «aufgrund der juristisch kaum haltbaren Argumentation der Behörden die Ergreifung mehrerer Rechtsmittel, um die Kundgebung dennoch stattfinden zu lassen». Man werde wieder informieren, wenn diese eingeleitet seien, schliesst die Mitteilung.

Nach dem negativen Entscheid des Sicherheitschefs in Aarau hat das Aktionsbündnis die Möglichkeit, die verweigerte Bewilligung beim Stadtrat anzufechten. In Wettingen hat mit dem Gemeinderat bereits die höchste kommunale Behörde das Gesuch abgelehnt, deshalb wäre in diesem Fall der Aargauer Regierungsrat die nächste Beschwerdeinstanz. Der weitere Rechtsweg würde dann über das kantonale Verwaltungsgericht führen.