Das Goldene Dach glänzt bald nicht mehr – die Anpassungs-Arbeiten haben begonnen

Wenn alles gut kommt, kann die Stadt Olten den Fall Goldenes Dach nach knapp zwölf Jahren bald ad acta legen. Zwar hätten die Eigentümer der Liegenschaft am Hinteren Steinacker 9 bis Ende Juni Zeit gehabt, die beiden Lukarnen aufs rechtlich zulässige Mass zurückzubauen und das golden glänzende Dach mit Kaliumbisulfit zu bräunen. Nun geht es ein paar Wochen länger. Bis im September sollte alles erledigt sein, heisst es bei den Eigentümern auf Anfrage. Die Arbeiten haben bereits letzte Woche begonnen. Diese Woche werden nun die Gerüste gestellt. Die Baukosten für die Anpassungen betragen rund 350’000 Franken.

Die Verzögerung hat vor allem private Gründe. Zudem waren auch die Handwerker nicht verfügbar. In den letzten Tagen kam noch die Hitze dazu, welche die Arbeiten auf dem Blechdach verunmöglichte. Die Verzögerung sei aber mit der Baudirektion abgesprochen, sagen die Eigentümer. Die Stadt bestätigt dies auf Anfrage. 

Stadtschreiber Markus Dietler schreibt, dass es «aufseiten der Bauherrschaft aus entschuldbaren Gründen zu einer zeitlichen Verzögerung gekommen ist». Die Direktion Bau stehe aber in intensivem Kontakt mit der Bauherrschaft; diese habe mit der Einleitung der Umsetzung gemäss kantonaler Verfügung begonnen. Baudirektor Thomas Marbet sagt auf Anfrage, dass die Verzögerung zwar «nicht in Ordnung» sei, aber es «ein positives Signal ist, wenn der Bauherr nun vorwärtsmacht». Alle Beteiligten wünschten sich, diesen Fall zu einem guten Abschluss zu bringen.

Erstes Baugesuch 2007 eingereicht

Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Olten und den Hauseigentümern dauert schon fast zwölf Jahre an. Am 23. Dezember 2007 gaben die Eigentümer das erste Baugesuch für den Umbau des Dachgeschosses der Liegenschaft bei der Stadt ein. Mitte März 2009 teilten die Eigentümer den Behörden mit, dass die Dachkonstruktion «geringfügig» von den eingereichten Plänen abweiche, wie es im Bundesgerichtsurteil heisst. Seitdem gibt es ein ständiges Hin und Her zwischen Behörden und Bauherr mit Verfügungen und Beschwerden, bis man im Mai 2015 vor Bundesgericht landete. 

Dieses lehnte mit 3 zu 2 Stimmen die Beschwerde der Hauseigentümer ab. Die Oltner Baudirektion hat danach im November 2015 eine Verfügung erlassen, die Lukarnen seien zu beseitigen oder auf das rechtlich zulässige Mass zu verkleinern. Und das Goldene Dach sei so zu behandeln, dass die Kupferlegierung nicht mehr blende. Die erneute Beschwerde gegen diese Verfügung hat der Kanton abgewiesen, die Eigentümer reichten ein neues Baugesuch ein, das nun umgesetzt werden soll. 

Doch auch die Hauseigentümer haben einmal recht erhalten: Die städtische Baukommission verlangte im Juni 2018, dass auch die golden glänzenden Abdeckungen bei der Giebelfassade inklusive Balkone behandelt werden müssten. Eine Beschwerde der Eigentümer hiess der Kanton gut, weil bisher nie davon die Rede war. Die Stadt hat das Urteil damals nicht weitergezogen.