Das Murgenthaler Kirchgemeindehaus in Riken bleibt stehen

Gross war die Bestürzung vergangenen März in Murgenthal, als plötzlich von einem Abriss des Kirchgemeindehauses (KGH) in Riken die Rede war. An einem Informationsanlass am 20. März orientierte der Gemeinderat über die Zukunft des Gebäudes. Grund dazu war, dass die Kirchgemeinde – sie teilte sich den Besitz ebenbürtig mit der Einwohnergemeinde – die jährlichen Unterhaltskosten von beidseitig rund 30 000 Franken nicht mehr tragen konnte. Eine Konsultativabstimmung führte zum Schluss, dass die Einwohnergemeinde den Anteil der Kirchgemeinde zu einem symbolischen Betrag übernehmen soll. Nachdem bereits die Kirchgemeinde dem Verkauf des KGHs an ihrer Versammlung zugestimmt hatte, tat es ihr die Einwohnergemeinde mit insgesamt 101 Anwesenden gleich – ein Abriss ist deshalb definitiv vom Tisch. Lediglich drei Gegenstimmen gab es gegen die Übernahme.

Eine Erfolgsmeldung gab es zumindest für den Gemeindeammann Max Schärer bereits beim Bekanntgeben der anwesenden Stimmberechtigten. «Seit langem darf ich wieder eine dreistellige Zahl Stimmberechtigte begrüssen», so Schärer. Das letzte Mal kamen an der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Februar 2013 über 100 Personen. Damals hiessen 115 Anwesende den Verpflichtungskredit über 3,3 Millionen Franken für die Umsetzung der Schulraumplanung gut.

Die weiteren Traktanden wurden diskussionslos angenommen

Nebst dem Kirchgemeindehaus war auch die Neubeschaffung eines Kommunalfahrzeugs und der damit verbundene Verpflichtungskredit von 240 000 Franken ein Traktandum. Dieses wurde ohne Votum mit lediglich einer Gegenstimme verabschiedet. Einstimmig angenommen wurden das Budget 2020 und zwei Kreditabrechnungen. Eine war zur Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die Feuerwehr und die andere für die Sanierung der Kanalisation bei der Roggenstrasse. Beide Kredite zusammen wurden um rund 181 000 Franken unterschritten.

Geschwister-Rabatt wird deutlich reduziert

Auch bei der Totalrevision des Musikschulreglementes gab es keine Gegenstimme. «Durch die Revision des Reglements von 1996 erhalten wir nun zeitgemässe Anstellungsbedingungen für die Musiklehrkräfte», erklärte die zuständige Gemeinderätin Brigitte Odermatt. So werden die Lehrpersonen neu nach dem Gesetz zur Anstellung von Lehrpersonen angestellt und gemäss dem Dekret über Löhne der Lehrpersonen entlöhnt. Bei den Beiträgen der Eltern wurde der sogenannte Geschwister-Rabatt stark reduziert. Die Beiträge würden nun falls überhaupt nur aufgrund der Reduktion dieses Rabattes steigen, erklärte Odermatt. Das Angebot der Musikschule ist neu nicht mehr im Reglement verankert. Daher braucht es zur Änderung des Angebots keine Änderung des Reglements mehr. (rew)