Das Obergericht macht kurzen Prozess mit dem St.-Ursen-Brandstifter

Es ging eigentlich „nur“ um eine Sachbeschädigung, über die das Solothurner Obergericht am Dienstagmorgen hätte befinden müssen. Doch das Interesse am kleinen Fall war gross: Journalisten aus Zürich waren ebenso im Gerichtssaal anwesend wie Justizkritiker aus der ganzen Schweiz. 

Denn der Mann, der vor Gericht stand, ist kein Unbekannter: Andres Z., der Mann, der 2011 in der Solothurner St. Ursen-Kathedrale Feuer gelegt und für einen riesigen Sachschaden gesorgt hatte. Am Dienstag allerdings stand der 69-Jährige wegen eines anderen Delikts vor Gericht: Im Oktober 2016 hatte er im Oltner Untersuchungsgefängnis seine Zelle in Brand gesteckt. Es war ein „Rauchzeichen“, wie er sagte. Denn er wurde damals zu lange in der Haft belassen. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte ihn deshalb im Januar zwar schuldig gesprochen, aufgrund des „entschuldbaren Notstands“ aber von einer Strafe abgesehen.

Verfahrensfehler beendet Prozess frühzeitig
Am Dienstag nun hätte die Schuld von Andres Z. vor dem Obergericht erneut verhandelt werden müssen. Doch die Richter machten kurzen Prozess: Nach rund einer Stunde war der Fall vorbei. Die Oberrichter sahen keine andere Möglichkeit, als das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und einen erneuten Prozess vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen zu verlangen.

Grund dafür sind Verfahrensmängel: Z. war kein notwendiger Verteidiger beigestellt worden. Dies wäre aber notwendig gewesen, gehen doch die Richter davon aus, dass er selbst seine Verfahrensrechte nicht wahrnehmen könne. „Die Folgen dieser Unterlassung sind sonnenklar, hier besteht kein Raum“, sagte Oberrichter Marcel Kamber. Auch wenn sich die Oberrichter gewünscht hätten, das Verfahren „mit geringem Aufwand zu Ende bringen zu können“.