Den Strengelbachern fehlten Wahlzettel für die Bezirksrichterwahl

In Strengelbach erhielten nicht alle Stimmberechtigten den Wahlzettel für die Ersatzwahl eines Bezirksrichters, die am 9. Februar stattfindet. Dies teilte die Gemeinde in der Ausgabe vom Freitag, 24. Januar des Zofinger Tagblatts mit einer amtlichen Publikation mit. Laut dieser sind von der fehlerhaften beziehungsweise nicht erfolgten Zustellung des Wahlzettels Stimmbürger mit Nachnamen B–H betroffen.

Die Wahlunterlagen werden von der Gemeindeverwaltung verpackt. Wie Gemeindeschreiber Silvan Scheidegger auf Anfrage sagt, konnte der Fehler passieren, weil die üblichen Kontrollen beim Verpacken zu wenig genau durchgeführt wurden. Bemerkt hat man das Versehen, als sich Bürger meldeten, sie hätten die Wahlzettel für die Ersatzwahl eines Bezirksrichters nicht erhalten. Mit Barbara Stocker Kalberer und Marcel Lerch kandidieren gleich zwei Strengelbacher für dieses Amt.

«Nachdem wir einige Rückmeldungen erhalten hatten, haben wir bei weiteren Einwohnern nachgefragt, ob ihre Wahlunterlagen vollständig sind», sagt Scheidegger. Dabei stellte sich heraus, dass vor allem die Einwohner mit Nachnamen G–H betroffen sind, aber längst nicht jeder einzelne. Zur Sicherheit wurden alle Personen mit Nachnamen B–H bereits per Post mit dem fehlenden Wahlzettel bedient.

Ordnungsgemässer Wahl steht nichts im Weg

Falls das Wahl- und Abstimmungskuvert ohne die Bezirksrichterwahl bereits bei der Gemeinde eingereicht wurde, sind die Stimmberechtigten gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden, sodass ein Duplikat des Stimmrechtsausweises ausgestellt werden kann. Damit erhalten sie einen neuen Stimmrechtsausweis, ein Antwort- und Stimmzettelkuvert sowie den neuen Wahlzettel. «Am Wahltag am 9. Februar werden wir kontrollieren, wer zwei Stimmrechtsausweise eingeschickt hat und diese zusammenlegen. So garantieren wir, dass niemand zweimal wählen kann», sagt Scheidegger. Dieses Vorgehen ist mit dem Kantonalen Wahlbüro so abgesprochen worden. Für die Gemeindeverwaltung wird es einen Mehraufwand bedeuten.

Dem Gemeindeschreiber ist es wichtig, zu betonen, dass man sich für den Fehler entschuldige. «Das ist absolut nicht unser Anspruch an gute Arbeit und wir stehen dafür gerade.» Es sei das erste Mal, dass in Strengelbach so eine Panne passiere. Der ordnungsgemässen Wahl stehe aber nichts im Wege und eine positive Wirkung habe der Fehler doch noch. «Es befassen sich jetzt viel mehr Personen mit den Abstimmungs- und Wahlunterlagen, wie verschiedene Reaktionen aus der Bevölkerung zeigen.»