Der Ärger im Aargau wächst wegen Autoposern: «Das Problem sitzt hinter dem Lenkrad»

Die Bevölkerung hat die Nase voll von Lärmbelästigung durch Auto- und Töfffahrer: Onlinepetitionen, die sich gegen «Autoposer» richten, finden enormen Zuspruch. Mittlerweile gibt es auf der Plattform www.petitio.ch fünf Unterschriftensammlungen aus Aarburg (siehe ZT vom 16. April), Auenstein, Brunegg, Buchs und Erlinsbach zu diesem Thema.

Grob lassen sich aus den Schilderungen zwei Lärmproblematiken unterscheiden: Erstens die klassischen Autoposer, die mit ihren dicken Schlitten die Strassen hinauf- und hinabfahren, Kavalierstarts hinlegen, die Musik dröhnen lassen. Zweitens die Beschleuniger, die am Ende eines Innerortsabschnitts allzu kräftig auf die Tube drücken. Ihnen geht es offenbar um den Geschwindigkeitsrausch, nicht ums Gesehenwerden.

Lärmproblem wird zum Fall für die Politik

Gleich beide Probleme gibt es offenbar in Erlinsbach: Auch in dieser Gemeinde wurde eine Onlinepetition lanciert. Initiant Mark Wyler schreibt, die Einwohner würden zunehmend mit absichtlich erzeugtem Lärm von Motorfahrzeugen auf der Durchfahrt zur «Rennstrecke über die Saalhöhe» belästigt. «Es handelt sich einerseits um Rennwagen vom Schlage eines Lamborghini, eines Ferrari oder eines Audi Typ R; und andererseits um Kleinwagen mit widerrechtlich modifizierter Abgasanlage, welche unnötig massiven Lärm verursachen.» Der Petitionär fordert: «Bei allem Verständnis für das Balzbedürfnis gewisser Mitbürger und deren Begeisterungsfähigkeit für schnittig aussehende Autos, mit welchen ordentlich Radau gemacht werden kann, muss die Polizei hier einschreiten.»

In Buchs, wo ein genervter Anwohner ebenfalls eine Petition gegen Autoposer im Dorf initiierte, ist das Thema jetzt auf dem politischen Parkett angekommen: Die beiden Einwohnerräte Reto Fischer (parteilos) und Samuel Hasler (SVP) haben diese Woche eine Anfrage beim Gemeinderat deponiert. Sie wollen, dass dieser die Regionalpolizei anweist, sich des Problems anzunehmen.

Was kann die Polizei überhaupt tun?

Zur Anzeige bringen kann die Polizei zu schnelles Beschleunigen, das bewusste Fahren in niedrigen Gängen, das Hochdrehen des Motors oder unnötiges Herumfahren in Ortschaften. In technischer Hinsicht kann die Polizei verbotene Bauteile und Manipulationen sanktionieren – eine Gesetzesgrundlage fehlt ihr aber bei typen-konformen Änderungen zur Steigerung des Motorengeräusches oder bei zulässigen Sportauspuffanlagen, mit denen manche leistungsstarke Autos schon ab Werk ausgestattet sind.

Hinlänglich Erfahrung mit Autoposern hat man in Aarau. «Die Bekämpfung des Fahrzeuglärms ist seit vielen Jahren eine Schwerpunktaufgabe der stadtpolizeilichen Tätigkeit», sagt Daniel Ringier, Chef der Abteilung Sicherheit. Der Stadtpolizei gehen die Lärmverursacher – meist jung und männlich – nicht zufällig ins Netz: «Der proaktive Kontrolldruck ist von mir angeordnet und wird hochgehalten.» Man setze auf regelmässiges, gezieltes Überwachen des Verkehrs.

Verwarnt werden Fehlbare erst gar nicht, sondern direkt angezeigt – im Schnitt trifft es 30 bis 40 Fahrer pro Jahr, die Zahlen sind seit langem konstant. Ringier: «Die einen nehmen Veränderungen an Fahrzeugteilen vor, die anderen verursachen den Lärm beim Beschleunigen sowie beim gezielten Zwischengasgeben. Auch das öffentliche Präsentieren der leistungsstarken Stereoanlagen und des überlauten Sounds, wenn immer möglich noch mit zu viel Basston, zähle ich zum Posen.»

«Lärmblitzer» hatte bisher keine Chance

Nicht einfach ist die Beweisführung. Ein Postulat des Grünen-Grossrats Daniel Hölzle für die Einführung von «Lärmblitzern» scheiterte. Anzeigen stützen sich deshalb auf die subjektive Einschätzung der Polizisten. Das macht sie anfechtbar. Etwa im Fall jenes BMW-Cabrio-Fahrers, der vor einem Jahr vor dem Bezirksgericht Aarau stand.

Er war von der Staatsanwaltschaft wegen «Störung durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte» zu einer Busse von 200 Franken  – und 400 Franken Strafbefehlsgebühr – verurteilt worden, weil er bei seiner Fahrt auf der Bahnhofstrasse nach Einschätzung eines Polizisten seinen Deutsch-Rap zu laut aufgedreht hatte. Weil zwei andere auch an der Kontrolle beteiligte Polizisten die Lautstärke als nicht allzu hoch einschätzten, sprach das Bezirksgericht den Fahrer frei.

Aarauer Polizeichef: «Eine Frage des Respekts»

Bräuchte es schärfere Gesetze oder eine striktere Anwendung, um dem Problem zu begegnen? Aus Sicht der Aarauer Stadtpolizei, so Daniel Ringier, stelle sich weniger die Frage der Gesetzgebung, sondern eher eine solche der Persönlichkeit und des fehlenden Respekts vor dem Ruhebedürfnis anderer Menschen. «Das Problem sitzt ganz einfach hinter dem Steuer. Man kann nicht alles rechtlich regeln; das friedliche Zusammenleben wird auch durch vernünftige Verhaltensweisen bestimmt, welche sich in keinem Rechtserlass so finden lassen», sagt Ringier.