
Der Anwalt von Brian klagt: «Die Ärzte sahen ihn als unzähmbares Monster, nicht als überforderten 15-Jährigen»
Darum geht’s: Seinen 16. Geburtstag erlebte Brian K. an ein Bett gefesselt in der Psychiatrie und vollgepumpt mit Medikamenten. 13 Tage lang war er mit sieben Gurten fixiert, damit er nicht sich selbst und keine Pfleger gefährdet. Das war vor neun Jahren. Nach einem juristischen Hin und Her stehen jetzt der behandelnde Arzt, sein Vorgesetzter und der stellvertretende Klinikdirektor vor Gericht: Haben Sie eine Freiheitsberaubung begangen?
Darum ist es wichtig: Fixierungen sind in der Psychiatrie ein generelles Problem. Sie werden zu häufig angeordnet und sind oft lückenhaft dokumentiert, wie die Anti-Folter-Kommission des Bundes feststellt. Generell kommt es zudem selten zu Strafprozessen gegen Ärzte und noch seltener zu Verurteilungen. Auch die Aufarbeitung des Fall «Carlos» – unter diesem Pseudonym wurde Brian berühmt – ist von Bedeutung. Der Fall zeigt die Grenzen der Justiz auf.
Was bisher geschah: Vor einem Jahr wurde Brian K. vom gleichen Gericht, das nun den neuen Fall behandelt, zu einer Freiheitsstrafe und einer «kleinen Verwahrung» verurteilt, weil er Gefängnispersonal verprügelt hatte. Der heute 24-Jährige sitzt also so lange in Haft, bis er nicht mehr als Gefahr gilt. Seit der Kindheit wurde er immer wieder gewalttätig. Ein Sondersetting, das wegen der Kosten einen Medienskandal auslöste, wurde 2013 abgebrochen.
Das sagen die Ärzte vor Gericht: Sie erklären, weshalb sie keine Alternativen gehabt hätten. Eine Behandlung mit noch mehr Medikamenten sei nicht möglich gewesen, weil dann die Nebenwirkungen zu stark gewesen wären. Und eine Unterbringung im Isolierzimmer sei nicht in Frage gekommen, weil Brian K. dieses bei seinem letzten Besuch drei Monate zuvor zerlegt habe. Die Ärzte befürchteten, dass der damals 15-Jährige seinen Kopf an der Wand einschlagen würde. Sie sorgten sich auch um ihre eigene Sicherheit. Der Arzt, der die Fesselung angeordnet hat, sagt vor Gericht: «Er hat mich bedroht, bespuckt und beleidigt.» Das Fazit der Befragung: Für einen Gewalttäter wie Brian K. war die Zürcher Universitätspsychiatrie ungeeignet. Doch das Gefängnis wollte ihn nicht zurücknehmen. Und in die Hochsicherheitsabteilung in Rheinau konnte er erst später verlegt werden.
So ist die Stimmung im Gerichtssaal: Die Corona-Massnahmen führen zu einer eigenartigen Situation. Beim letzten Strafprozess, als Brian K. als Täter vor Gericht stand, weigerte er sich mit Händen und Füssen, seine Gefängniszelle zu verlassen. Einer Spezialeinheit der Polizei gelang es nicht, ihn vor Gericht zu bringen. In diesem Strafprozess nun, in dem er als Opfer vor Gericht stünde, will er aber unbedingt in den Saal. Das erlaubt der vorsitzende Richter allerdings nicht, weil es keinen Platz habe für ihn und die vier Polizisten, die ihn bewachen. Deshalb muss er die Verhandlung über eine Videoübertragung im Anwaltszimmer verfolgen. Ein Dutzend Journalisten sitzt in einem anderen Gerichtssaal ebenfalls vor einer Videoleinwand. Die Übertragungsqualität ist mittelmässig. Man versteht nicht jedes Wort. Vor den drei Richtern sitzen nur die Angeklagten, die Anwälte und der Staatsanwalt. Für die Ärzte ist das ein Vorteil: Sie prägen die Stimmung im Saal.
Das sagt der ausserordentliche Staatsanwalt: Er wirft den Ärzten vor, sie würden Brian K. «dämonisieren und als Extremtäter darstellen», um die lange Fixierungsdauer zu rechtfertigen. Selber hätten sie sich aber nicht an die Standards der Universitätspsychiatrie gehalten: Demnach sollte eine Fixierung stündlich überprüft werden. Die Ärzte seien aber nur einmal pro Tag für eine kurze Visite vorbeigekommen. Dabei hätten sie ihn meistens schlafend angetroffen, betäubt von den Medikamenten. «Das geht natürlich nicht», sagt der Staatsanwalt. Zudem hätten die Ärzte Brian K. nicht wie vorgeschrieben schriftlich auf die Gründe und seine Rechte, ein Gericht einzuschalten, hingewiesen. Auch ein Behandlungsplan fehlte in den Unterlagen. Alternativen seien gar nicht geprüft worden. Die Fixierung sei deshalb «unverhältnismässig und unrechtmässig» gewesen. Für den behandelnden Arzt beantragt er eine bedingte Freiheitsstrafe und für die zwei Vorgesetzten bedingte Geldstrafen.
Das sagt Brians Anwalt: Die Ärzte hätten Brian als «nicht zähmbares Monster, als tickende Bombe» gesehen. «Sie sahen nie einen 15-Jährigen vor sich, der mit sich und seiner Umwelt Probleme hatten.» Zudem kritisiert er, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren verschleppt hat. Eine Anzeige wegen Körperverletzung durch die Zwangsmedikation ist nämlich verjährt. Der Anwalt sieht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und klagt: «Vertreter des Staates sitzen auf der Anklagebank und Vertreter des Staates sorgen für die Verjährung.»
Update folgt.