«Der AVA-Werkstätte wird alles untergeordnet»

In der Kontroverse um die «Hegmatte» hat sich ein weiterer wichtiger Player geoutet: die Polymill AG, die Besitzerin des Mühleareals. Die Brittnauer Müllerfamilien Martin und Peter Wächter haben 1997 von den Familien Frey die Aktien der Mühle Schöftland erworben. Zwischen der Schöftler und der Brittnauer Mühle gab es seit 1904 eine Zusammenarbeit. Da wie dort ist der Mühlebetrieb zwischenzeitlich eingestellt.

Insgesamt 15 Einwendungen gegen BNO-Teiländerung

Das Schöftler Mühleareal ist Teil der Teiländerung «Nutzungsplanung Mühleareal/Hegmatt», die bis kurz vor Weihnachten auflag. Es gingen 15 Einwendungen ein. Bisher war bekannt, dass Pro Natura Aargau Einsprache gemacht hat. Stossrichtung: «Der Gemeinderat setzt mit einer Überbauung der Landschaftsschutzzone Hegmatte den Volksauftrag nicht um.» Es geht um den Bau des neuen Depots der AVA (ehemals WSB) auf der grünen Wiese zwischen der Suhre und der Suhrentalstrasse.

«Letter of intent» präjudiziert alles

Jetzt ist auch der Inhalt der Einwendung der Polymill und der benachbarten Phisar AG/Purinox AG, (Metallbaubetrieb der Familien Hunziker) bekannt. Hauptforderungen: Trennung der Standortsuche für Remisen und Werkstätten der AVA vom Teilzonenplanänderungsverfahren für Mühleareal und Hegmatte.

Und es sei faktisch von vorne zu beginnen («Verfahren neu starten»), weil die bisherige Planung auf einem «letter of intent» zwischen der Gemeinde, dem Kanton und der AVA basiere. «Einem Vorvertrag, den Parteien abschliessen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen», heisst es in der Einwendung. Das Ziel wäre in diesem Fall der Bau des AVA-Depots.

Für die Einwender ist klar: «Die Exekutivbehörden sind nicht berechtigt, im Verfahren der Gesetzgebung solche Verträge mit Privaten abzuschliessen. Ein solcher ‹letter of intent› beeinflusst und präjudiziert die Zonenplanung in einer Art und Weise, die mit dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren nicht vereinbar ist.»

«Fachlich kompetente Abklärungen machen»

Grundsätzlich gehe es bei der Teilrevision nur um die Realisierung der Werkstätte: «Dieser Werkstätte wird alles untergeordnet.» An anderer Stelle heisst es: «Die Eigentümer des Mühleareals bestehen darauf, dass eine fachlich kompetente Abklärung der Weiternutzung und Umnutzung der bestehenden Gebäude im Mühleareal stattfindet, bevor eine solche Nutzungsplanung ergeht, die allein das Interesse der AVA zum Ziel hat.» Abklärungen, wie sie jetzt als Folge der Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) gemacht werden müssen.