Der Geduldsfaden ist gerissen: Brandruine auf dem Strebel-Areal soll zwangsgeräumt werden

Die Gemeinde Rothrist erhöht den Druck auf den Besitzer des ehemaligen Strebel-Areals massiv. Auf dem Gelände wütete vor über zweieinhalb Jahren ein Grossbrand. Besitzer des fast 24 000 Quadratmeter grossen Grundstücks ist der österreichische Unternehmer und Ingenieur Dr. Walter Huber. Über die Reconsa AG vermietet er die Hallen und Gebäude der ehemaligen Giesserei weiter – auch an Betriebe, die laut Gemeindeammann Ralph Ehrismann gar nicht für dieses Industrieareal vorgesehen sind. Seit dem Brand am 21. Februar 2018 steht die Frage im Raum, wie es auf dem Strebel-Areal weitergehen soll. 

Die Gemeinde unternahm mehrere Anläufe, um mit dem Besitzer des Areals in Kontakt zu treten, ebenso der regionale Wirtschaftsförderer. Die Gemeinde unterbreitete Huber den Vorschlag, das Areal mit Partnern in einer Aktiengesellschaft zu übernehmen, um dort attraktive Arbeitsplätze zu schaffen. Der Plan schlug fehl. «Der Brand liegt nun über zwei Jahre zurück und die Brandruine ist noch nicht saniert», sagte Gemeindeammann Ralph Ehrismann Ende Mai im Interview mit dieser Zeitung. «Wir haben nun eine Ersatzvornahme angekündigt; das heisst, dass wir das betroffene Areal räumen lassen und die Kosten weiterverrechnen müssten. Dies scheint wieder etwas Bewegung in die Sache gebracht zu haben.» 

Passiert ist inzwischen immer noch nichts, weshalb die Gemeinde der Ankündigung jetzt Taten folgen lässt. Im Wiggertaler publiziert Rothrist heute zwei Vollstreckungsverfügungen: 

Die Reconsa und sechs dort angesiedelte Betriebe werden aufgefordert, bis spätestens Mitte Oktober diverse Räume am Industrieweg 18 vollständig zu räumen. Verstreicht die Frist ungenutzt, werde die Gemeinde dies tun und sämtliches Material entsorgen lassen. Die Räumung, vorgenommen durch ein lokales Unternehmen, kostet rund 25 000 Franken. Bezahlen muss die Rechnung die Reconsa. 

Wesentlich teurer wird es, falls die zweite angekündigte Verfügung vollstreckt wird, was sehr wahrscheinlich ist. Der Reconsa wird letztmals eine Frist gesetzt, um die Brandruine aufzuräumen. Sie muss damit spätestens am 30. September beginnen, Schadstoffe muss sie gemäss einem Konzept vom Mai 2019 korrekt entsorgen. Falls die Reconsa die Frist verstreichen lässt, wird eine vom Gemeinderat beauftragte Firma möglicherweise schon einen Tag später mit dem Rückbau beginnen. Das wird dann richtig teuer: «Die Kosten des Rückbaus von ca. CHF 540 000.00 (exkl. MWST) werden der Reconsa AG nach Abschluss der Räumung (…) in Rechnung gestellt», heisst es in der Verfügung. Gleichzeitig wird das Unternehmen verpflichtet, bis Mitte Oktober die Hälfte im Voraus zu bezahlen, also 270 000 Franken. Geht das Geld nicht ein, werde die Gemeinde die Besitzerin des Areals betreiben und «die weiteren betreibungsrechtlichen Schritte begehen». Konkret heisst das: Zeigt sich der Besitzer nicht kooperativ, droht ihm irgendwann die Enteignung. «Der Besitzer hat Fristen immer wieder verstreichen lassen, auf Zeit gespielt und praktisch nichts unternommen. Jetzt ist es Zeit, dass es vorwärtsgeht», sagt Gemeindeammann Ralph Erismann. 

Wie schwierig die Situation für Huber inzwischen geworden ist, zeigt die Tatsache, dass die von der Reconsa engagierte Anwaltskanzlei ihr Mandat niedergelegt hat. Der Schweizer Verwaltungsrat ist kürzlich zurückgetreten, einziger Verwaltungsrat ist zurzeit Dr. Walter Huber selbst, der für eine Stellungnahme nicht erreichbar war. Die beiden Vollstreckungsverfügungen kann er ans Verwaltungsgericht weiterziehen; ob dies passiert, ist offen.