Der Wirt soll das Willisauer «Untertor» angezündet haben

Am 15. Januar 2016 wurde die Altstadt von Willisau durch einen lauten Knall erschüttert. Kurz darauf schlugen aus dem Restaurant «Untertor» die Flammen mehrere Meter hoch. 150 Feuerwehrleute rückten aus. Drei Personen, die in den Wohnungen über dem Restaurant wohnten, konnten von der Feuerwehr via Hubretter gerettet werden. Zur Zeit des Brandes hatte das «Untertor» Betriebsferien. Das Mobiliar war, offenbar wegen Malerarbeiten, beim Buffet zusammengestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Möbel mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt worden waren.

Unterschiedliche Angaben zu seinem Aufenthalt

Der Brandstiftung und in Folge dieser auch der eventualvorsätzlichen versuchten Tötung beschuldigt wird der damalige Pächter des «Untertor». Der 45-Jährige, der heute als Koch arbeitet, bestritt am Dienstag vor dem Kriminalgericht die Tat. Er habe nichts damit zu tun. Er habe ein ruiniertes Lokal übernommen und sehr vieles selber gemacht. Er sei damals zufrieden und stolz gewesen. «Wieso sollte ich mein Leben zerstören?», fragte er in seinem Schlusswort die Richter. Allerdings hatte der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Angaben zu seinem Aufenthalt während des Brandausbruchs gemacht. In einer Version will er bei seiner Freundin in Emmenbrücke gewesen sein, in einer anderen in der Waadt.

Für die Staatsanwältin steht fest, dass der ehemalige Pächter der Brandstifter ist. Sie stützte ihre Anklage auf die genannten Mobilfunkdaten. Diese bewiesen, dass der Beschuldigte in der Nähe des Tatorts gewesen sei, sagte sie. Als Motiv nannte die Staatsanwältin finanzielle Probleme. Das Restaurant habe nicht die erhofften Umsätze gebracht. Zudem soll er seiner Ex-Gattin Unterhaltsbeiträge für die Kinder schuldig geblieben sein. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen Brandstiftung und mehrfacher versuchter eventualvorsätzlicher Tötung. Sie hielt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren als angemessen.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Es gebe keinen direkten Tatbeweis, die Indizienkette sei lückenhaft, sagte er. Er bezweifelte die Aussagekraft der Mobilfunkdaten, denn die Antennen hätten eine Reichweite von bis zu 30 Kilometer. Eine Anwesenheit seines Klienten in Willisau oder am Brandort sei nicht bewiesen. Finanzielle Probleme als Tatmotiv liess der Verteidiger nicht gelten. Sein Klient habe die Löhne zahlen können. Der Verteidiger warf den Strafermittlern vor, einseitig ermittelt zu haben. Es sei unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft eine Dritttäterschaft ausgeschlossen habe, erklärte der Verteidiger. Immerhin sei die Restauranttür aufgebrochen und von einem Zeugen ein flüchtender Mann beobachtet worden.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.