
Deutsche Grenzbeamte wussten zuerst nichts von Spezialbewilligung für Schweizer beim Pakete abholen
«Irren ist amtlich» heisst es in Abwandelung einer bekannten Redewendung. Wer am Samstagmorgen den Grenzübergang Stein/Bad Säckingen nutzen wollte, um in gutem Glauben sein Päckli beim «MyPaketshop» abzuholen, erlebte eine Überraschung.
Die vom Bad Säckinger Ordnungsamt gewährte Ausnahmeregelung für Schweizer aus Grenzkantonen, bis zum 12. Januar aufgegebene Bestellungen noch bis einschliesslich Samstag ohne Quarantäneauflagen abholen zu können, hatte sich offenbar nicht bis zur deutschen Bundespolizei am Grenzübergang herumgesprochen.
«Unglaublich», betont Simon Kühn, Inhaber von MyPaketshop in Bad Säckingen, gegenüber der «Aargauer Zeitung». Als er am Samstag am Morgen von «ersten Irritationen» erfuhr, habe er sich sofort mit der deutschen Bundespolizeiinspektion in Weil am Rhein in Verbindung gesetzt.
Die Beamten seien sehr freundlich, aber auch sehr überrascht gewesen. «Die wussten von gar Nichts», so Kühn. Sein Hinweis auf einen Online-Artikel der «Aargauer Zeitung» über die vom Bad Säckinger Ordnungsamt erteilte Ausnahmegenehmigung habe dann zur Aufklärung beigetragen.
Die Bundespolizei habe sich entschuldigt und versprochen, umgehend ihre Kollegen am Grenzübergang zu informieren. Den Inhaber des Paketshops nimmt die etwas chaotische Situation nicht weiter wunder. Kühn sagt: «Das überrascht nicht bei dieser Vielzahl von ständig wechselnden Verordnungen.»
Die Anweisung der Bundespolizei an ihre Kollegen am Grenzübergang Stein/Bad Säckingen muss jedenfalls sehr unmittelbar erfolgt sein. Bereits gegen 9.30 Uhr war auf dem Parkplatz reger Verkehr mit Fahrzeugen besonders aus den Kantonen Aargau und Zürich zu verzeichnen.
Dennoch noch weit von Verhältnissen vor der Pandemie entfernt
Von Verhältnissen vor der Pandemie mit einem Verkehr von bis zu 500 Kunden an Samstagen sei sein Paketshop weit entfernt, erklärt Kühn. Dass viele Schweizer die Ausnahmeregelung nutzen, sei aber festzustellen. Gegen Mittag hatte Kühn immerhin 158 Kunden registriert.
Die meisten Befragten begrüssten die Ausnahmeregelung des Bad Säckinger Ordnungsamtes. Am Pandemie-Management beiderseits des Rheines liessen viele jedoch kein gutes Haar.
So mancher Eidgenosse hatte sich in der Früh auch selbst zu helfen gewusst. So etwa ein 47-jähriger Mann aus dem Kanton Aargau. Ihm sei am Grenzübergang Stein/Bad Säckingen die Einreise nach Deutschland verweigert worden.
Daraufhin habe er sein Glück in Laufenburg versucht, wo er zu seiner eigenen Überraschung einen unbesetzten Grenzübergang vorgefunden habe. Da müsse man nach dem Sinn von Verordnungen fragen, wenn diese an einem Grenzübergang kontrolliert werden, an einem anderen jedoch nicht, so der Aarauer.
Sie freue sich zwar über die Ausnahmeregelung, erklärt Sandra Blanco. Die Bewohnerin des Kantons Zürich bemängelt jedoch, wie schwer es in diesen Zeiten sei, an gesicherte Informationen zu kommen. Sie sei sehr froh gewesen, dass wenigstens der Paketshop korrekte Auskünfte erteilen konnte. Rolf Schwager aus Frick kritisiert gar die gesamte Pandemie-Politik. Gerade in der Schweiz habe diese «keine Linie», betont Schwager.
Auf eine Überlagerungsgebühr wird verzichtet
Sven Kühn und seine Mitarbeiter haben sich auf die Situation eingestellt. Auf die Erhebung einer ab dem 30. Tag fällig werdende Überlagerungsgebühr für Kundinnen und Kunden aus Risikogebieten werde verzichtet.
Darüber hinaus biete er auch einen Verzollungsdienst an, so dass sich Schweizer Kunden ihr Paket auch nach Hause schicken lassen können. Kühn verweist ausserdem auch auf den News-Ticker auf seiner Website, die aktualisierte Informationen zum Thema Covid-19 enthält. Infos im Internet unter www.mypaketshop.com.