
Die Aargauer Volksschulen erhalten mehr Freiheiten
Künftig löst jede Schülerin und jeder Schüler eine gewisse Anzahl Ressourcen in Form von bezahlter Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern aus. Die Summe der Pauschalen ergibt das Kontingent der lokalen Schule.
Mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen müssten die Schulen für ein sachgerechtes, wirkungsvolles Bildungsangebot gemäss Schulgesetz sorgen, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Montag mit. Die Schulen bekämen mehr Gestaltungsspielraum, aber müssten gleichzeitig auch mehr Verantwortung tragen.
Die Schulführung und die Lehrpersonen müssen künftig festlegen, wie sich ihre Schule ab dem Schuljahr 2020/21 bezüglich der Schulorganisation, dem Einsatz der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer sowie der Ausgestaltung von Förderangeboten ausrichten sollen.
Zusatzbedarf separat
Den Schulen stehen auch nach dem Systemwechsel gleichviel Ressourcen zur Verfügung wie bisher. Die Schülerkomponente ist kantonsweit gleich. Die Organisation des Regelunterrichts kann damit abgedeckt werden. Ergänzt wird die Standardkomponente durch zwei Zusatzkomponenten.
Diese nehmen den durch lokale Rahmenbedingungen ausgelösten Zusatzbedarf auf: Eine dieser Zusatzkomponenten berücksichtigt sprachliche und soziale Faktoren wie Ausländer-, Sozialhilfe- und Erwerbslosenquote der Gemeinde eines Schülers oder einer Schülerin. Die zweite Zusatzkomponente sorgt dafür, dass auch kleinere Schulen auf Kindergarten- und Primarstufe in der Lage sind, ein sachgerechtes Schulangebot aufrecht zu erhalten.
Den Aargauer Schulen stehen ab dem Schuljahr 2020/21 nicht nur in Sachen Ressourcenplanung wichtige Änderungen bevor. Gleichzeitig wird auch der neue Lehrplan eingeführt, die Führungsstruktur umgestaltet und die Qualitätsüberprüfung neu ausgerichtet.