
Die CVP rüttelt am Tabu der Witwenrente
Sie gehört zu den heiligen Kühen in der Politik: Die Witwenrente. Anspruch darauf hat der überlebende Ehegatte, sofern Kinder da sind. Auch kinderlose Witwen bekommen eine Rente, sofern sie über 45-jährig sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Schon einmal machte sich die Politik daran, die Rente für kinderlose Witwen abzuschaffen. Die Massnahme war Teil der 11. AHV-Revision, die 2004 vor dem Volk gescheitert ist. Ein wichtiger Ablehnungsgrund war: die Witwenrente. Diese Abstimmung wirkt bis heute nach. Zu gross ist die Angst vor einer emotionalen Debatte. Sparmassnahmen bei Witwen? Das verteidigt niemand gerne.
Die gefühlte Heiratsstrafe ist ein Bonus
Nun kommt aber Bewegung in die Debatte. Ausgerechnet die CVP bricht das Tabu. Der Solothurner Ständerat Pirmin Bischof lancierte letzte Woche in den Tamedia-Zeitungen die Idee, dass Ehepaare ein Wahlrecht erhalten sollen. «Vor der Pension können sich Verheiratete entscheiden, ob sie eine volle Rente ohne Witwenrente oder eine Ehepaarrente mit der Möglichkeit einer Witwenrente wollen.» Der Vorschlag von Bischof ist nicht von einem Parteigremium abgesegnet und wird intern auch kritisiert. Aber er zeigt, welche Ideen die CVP hinter den Kulissen wälzt.
Die Partei hat nämlich ein Ziel: Endlich die Renten-Obergrenze für Verheiratete zu beseitigen. Ein Ehepaar erhält von der AHV maximal 3555 Franken im Monat. Ein unverheiratetes Paar bis zu 4740 Franken. Die CVP spricht von einem «AHV-Bschiss».
Nur: Der Bundesrat bestreitet, dass Ehepaare in der AHV diskriminiert werden. Letzte Woche veröffentlichte die Regierung neue Zahlen. Sie zeigen: Bei der AHV gibt es einen Ehebonus von 400 Millionen Franken. Denn Verheiratete haben gegenüber Konkubinatspaaren drei Vorteile. Erstens das Beitragsprivileg: Eine nicht erwerbstätige Ehepartnerin ist bei der AHV über den erwerbstätigen Ehepartner versichert, ohne selbst AHV-Beiträge bezahlen zu müssen. Zweitens die Witwenrente und drittens der Verwitwetenzuschlag für Rentner. Die Vorteile für Ehepaare schlagen mit 3,1 Milliarden Franken zu Buche. Der Nachteil durch die Plafonierung der Rente mit 2,7 Milliarden Franken.
Nicht mehr zeitgemäss und zu teuer
Diese Fakten kennt auch die CVP. Die Partei will denn Plafond dennoch weghaben. Will sie mit ihrer populären Forderung Erfolg haben, muss sie wohl zu Abstrichen bei der Witwenrente bereits sein. «Der AHV-Plafond und die Witwenrente müssen als Gesamtkonzept betrachtet werden», sagt CVP-Ständerat Konrad Graber. Er sieht die Witwenrente als Versicherung und findet, die Prämie dafür sei zu hoch. CVP-Nationalrätin Ruth Humbel betont zwar, dass es für die Übergangsgeneration eine Lösung brauche. Doch: «Eine Witwenrente für kinderlose Frauen ist nicht mehr zeitgemäss.» Ähnlich tönt es bei Regine Sauter (FDP/ZH), sie spricht von einem Modell aus dem vorletzten Jahrhundert, das es zu diskutieren gelte. Gerade auch angesichts der finanziellen Schieflage der AHV. Heute sind viele verheirateten Frauen ihr ganzes Leben lang erwerbstätig und zahlen in die AHV ein: «Ich kann verstehen, dass sie Plafonierung der Ehepaarrente nicht nachvollziehen können», sagt Barbara Gysi (SP/SG). Gleichwohl sagt sie: «Eine Reform darf keine Lebensform privilegieren und keine neuen Verlierer schaffen. Wenn die CVP also im Gegenzug die Witwenrente kürzen will, wird sie scheitern.» Die Bevölkerung sei nicht bereit für grosse Abstriche.
SP stellt eine Bedingung und warnt die CVP
Die CVP wird ihre Ideen für den Plafond und die Witwenrente wohl in die laufende AHV-Revision einbringen. Der Bundesrat wird die Botschaft dazu nächste Woche verabschieden, danach ist das Parlament am Zug. Gysi warnt die CVP bereits: «Wir sind nur diskussionsbereit beim Rentenplafond, wenn uns die CVP hilft, das Frauenrentenalter 65 Jahre zu verhindern.»
Die Witwenrente bleibt also ein umstrittenes Politikum. Kathrin Bertschy, GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin von alliance f sagt: «Ich bin bereit, über den Plafond und die Witwenrente zu diskutieren.» Das heutige System sichere ein konservatives Rollenmodell ab. Nur stellt die Bernerin eine weitere Bedingung: Auch das Ehegattensplitting müsse überdenkt werden. Bei der Berechnung der AHV-Rente für die Frau wird nämlich das Einkommen des Mannes mitberücksichtigt. Das Splitting gilt als sozialpolitische Errungenschaft der 10. AHV-Revision um Frauen abzusichern. Für Bertschy hingegen ist das Splitting ein weiterer falscher Anreiz, der Frauen von der Erwerbsarbeit abhält.