Die neue Ortsplanung für Vordemwald soll ab dem 1. Januar 2019 gelten

Den Rahmen für die Zonenplanung bilden neue Gesetze. Entstanden sind sie durch die Zweitwohnungsinitiative, das revidierte Raumplanungsgesetz und die Initiative zum Schutz von Kulturland. «Es ist eine Herausforderung, alle Vorschriften zu erfüllen», meinte Gemeindammann Max Moor. Die Gemeinden müssen einen kantonalen Richtplan befolgen. Der Plan sieht unter anderem eine «Verdichtung nach innen» vor. Einzonungen gibt es im Kanton Aargau praktisch keine mehr. Die Gemeinde hat darum folgende Massnahmen geplant: Der Raum in den Wohnzonen muss rund 20 Prozent stärker ausgenützt werden. Dies kann durch den Bau grösserer Neubauten, Einliegerwohnungen oder der grundsätzlich besseren Ausnützung eines Grundstücks geschehen. Zudem möchte die Gemeinde Auf- und Umzonungen vornehmen.

Es sind Gebiete geplant, in denen eine Gestaltungsplanpflicht herrscht: Unternehmer oder Bauherren dürfen dort nicht bauen, wie sie möchten – die Gemeinde hat ein Mitspracherecht. Dies wird zum Beispiel beim ehemaligen Hebag-Areal der Fall sein, wo Neubauten künftig ein bestimmtes Qualitätslevel erfüllen müssen. Um das Gemeindeareal und im Bereich der ehemaligen Säge entstehen neu Kernzonen. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie den Ortskern entsprechend dem Dorfcharakter prägen. Bisherige Wohn- und Gewerbezonen werden zum Teil reinen Wohnzonen zugewiesen. Sie sind in zwei Bereiche unterteilt: Es gibt eine Zone W2 (für Wohnbauten bis fünf Wohnungen gedacht) und eine Zone W3 (für Mehrfamilienhäuser bestimmt). In beiden Zonen sind keine störenden Gewerbe- und Dienstleistungsfirmen zugelassen, die etwa den Verkehr erhöhen. Derartige Betriebe (etwa Restaurants) gehören künftig in die neu geschaffenen Wohn- und Arbeitszonen WA2 und WA3.

«Siedlungseier» schaffen

Veränderungen ergeben sich auch bei der Landschutzzone, die unverbaute Landschaft erhalten soll. Sie lief bislang durch die Grundstücke vieler Bauernbetriebe. «Das hat für Probleme gesorgt, wenn ein Landwirt an seinem Hof bauliche Veränderungen vornehmen wollte», sagte Schneitter. Die Landschutzzone umfliesst daher künftig die aktiven Bauernhöfe. Die Gemeinde schafft damit sogenannte «Siedlungseier».

Die Mehrwertabgabe ist mit 30 Prozent definiert. Sie ergibt sich gemäss Raumplanungsgesetz aus der Differenz der Landwerte vor und nach einer Umzonung. «Wofür werden die höheren Beträge verwendet?», fragte ein Bürger. Markus Schneitter erklärte, die Mehrwertabgabe käme der Gestaltung der Kernzone 1 zugute. Die Mehrwertabgabe betreffe konkret das Areal des Pfarrhauses und der Gemeindeanlagen. Diese Grundstücke liegen momentan noch in einer ÖBA-Zone (öffentliche Bauten und Anlagen), sollen aber im Zuge der Ortsplanung in Wohnzonen umgewandelt werden.

Läuft alles nach Plan, tritt die neue Ortsplanung am 1. Januar 2019 in Kraft. Bis zum 14. November können Einwohner Änderungsvorschläge bei der Gemeinde einreichen. Eine Begründung muss separat beigelegt werden.

Zusätzliche Info-Möglichkeiten (Einzelgespräche): Mittwoch, 25. Oktober und Dienstag, 31. Oktober, von 17:30 bis 20 Uhr im Mehrzweckraum an der Gländstrasse.