Die Strafe für Thomas N. steht schon fest, die Massnahmen sind noch umstritten

1. Was fordert Vierfachmörder Thomas N. morgen Donnerstag vor dem Aargauer Obergericht?

Thomas N. hat das Urteil des Lenzburger Bezirksgerichts vom März dieses Jahres mehrheitlich akzeptiert. Die Schuldsprüche und die lebenslängliche Freiheitsstrafe sind rechtskräftig. Seine Verteidigerin Renate Senn hat nur in einem Punkt Berufung eingelegt. Sie ficht die ordentliche Verwahrung an.

Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Massnahme. Diese soll dafür sorgen, dass der Täter weggesperrt wird, solange er gefährlich ist. Dasselbe gilt allerdings auch für die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Verwahrung soll die Sicherheit zusätzlich erhöhen. Sollte sie aber aufgehoben werden, würde sich nichts ändern. N. bleibt in Haft, solange er eine Gefahr darstellt. Der Entscheid ist vor allem von symbolischer Bedeutung.

2. Was fordert die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft hat zuerst keine Berufung eingelegt. Hätte die Verteidigerin ebenfalls darauf verzichtet, gäbe es keine zweitinstanzliche Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft nutzte aber die Möglichkeit der Anschlussberufung und unternimmt mit ihrer gescheiterten Forderung nach einer lebenslänglichen Verwahrung einen zweiten Anlauf. Im Unterschied zu einer ordentlichen Verwahrung wird dabei nicht regelmässig geprüft, ob der Täter noch eine Gefahr darstellt.

Nur falls neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, kommt eine Entlassung infrage. Zudem verlangt die Staatsanwaltschaft, dass die ambulante Massnahme aufgehoben wird. Dabei handelt es sich um eine Psychotherapie im Gefängnis. Eigentlich kann diese nur angeordnet werden, wenn ein Therapieerfolg innert fünf Jahren zu erwarten ist. Die Gutachter rechnen jedoch mit mehr Zeit. Deshalb hält die Staatsanwaltschaft die Therapie für unzulässig.

3. Wie läuft die Verhandlung am Donnerstag ab?

Zuerst werden die beiden Psychiater Josef Sachs und Elmar Habermeyer befragt. Anschliessend folgen die Parteivorträge von Staatsanwältin Barbara Loppacher und Verteidigerin Renate Senn. Danach zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Geplant ist, dass das Urteil am Donnerstag mündlich eröffnet wird.

4. Warum kommt Thomas N. nicht an den Prozess?

Das Obergericht hat Thomas N. auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Verhandlung dispensiert. Die Begründung ist nicht bekannt. Sie dürfte an der Verhandlung zu reden geben.

5. Kommen die Hinterbliebenen an den Prozess?

Markus Leimbacher ist der Anwalt der Eltern der verstorbenen Carla Schauer (†48), deren Bruders und ihres Lebenspartners. Er wird den Prozess vor Obergericht mitverfolgen. «Meine Mandanten werden aber nicht da sein und sich auch nicht öffentlich äussern», sagt er.

6. Ist der Fall Rupperswil nachher abgeschlossen?

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Thomas N. können das Urteil des Obergerichts weiterziehen. Dann müsste sich das Bundesgericht mit dem Vierfachmord beschäftigen.