
Die Strengelbacher Gemeindeordnung soll geändert werden
Aufgrund des Wegfalls der Schulpflege per 1. Januar 2022 muss die Gemeindeordnung angepasst werden. Der Strengelbacher Gemeinderat nimmt dies zum Anlass, die anderen Inhalte ebenfalls zu überprüfen und, wo aus seiner Sicht angebracht, eine Änderung vorzusehen.
Konkret geht es um zwei weitere Punkte. Einerseits will der Gemeinderat seine Kompetenzsumme für den Erwerb von Grundstücken erhöhen. Diese liegt laut Gemeindeschreiber Silvan Scheidegger momentan bei 300 000 Franken. Geplant sei eine Erhöhung auf 500 000 Franken: «Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden hat Strengelbach eine klar tiefere Kompetenzsumme für den Erwerb und Tausch von Grundstücken.» Die derzeit geltenden Limiten liessen wenig Handlungsspielraum am Markt zu. Es gehe darum, dass der Gemeinderat beispielsweise bei Risiken in Verbindung mit Sozialhilfebezug auf günstige Immobilien- Angebote reagieren könne. Laut Scheidegger besteht aber keine Absicht, proaktiv im Immobilienmarkt mitzuwirken ohne eine konkrete Kaufabsicht. «Die Erhöhung wird es dem Gemeinderat ermöglichen, die Zukunft der Gemeinde aktiv und professionell zu gestalten und auf die Entwicklung positiv und stark Einfluss zu nehmen», so Scheid- egger. Ebenfalls ist eine Erhöhung beim Verkauf von gemeindeeigenem Land vorgesehen. Da soll es eine moderate Anpassung von 100 000 Franken auf 150 000 Franken geben. Auch dieser Schritt soll helfen, beispielsweise bei einer Teilfläche nicht unnötig viel Zeit zu verlieren.
Keine Wortmeldung in acht Jahren
Weiter möchte der Gemeinderat die Zuständigkeit für Einbürgerungen an sich selbst übertragen. Diese liegt zurzeit bei der Gemeindeversammlung. «Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch den Gemeinderat bedeutet eine Vereinfachung und wesentliche Abkürzung des Verfahrens und bildet auch den Umstand ab, dass das Bundesgericht Einbürgerungsentscheide seit dem Jahr 2003 als Verwaltungsakte qualifiziert», erklärt Silvan Scheidegger den Schritt. Ausserdem gab es in den vergangenen acht Jahren an der Einwohnergemeindeversammlung keine einzige Wortmeldung aus der Versammlung noch wurde gegen den Antrag des Gemeinderats gestimmt. Zudem könne die Begründungspflicht bei ablehnenden Entscheiden durch den Gemeinderat besser erfüllt werden.
Die beiden Änderungsvorschläge hat der Gemeinderat den Ortsparteien und der Einwohnerfinanzkommission zur Vernehmlassung vorgelegt. Die überarbeitete Version der Gemeindeordnung will der Gemeinderat im Juni 2021 der Einwohnergemeindeversammlung präsentieren.