Die Zofinger BNO ist nun rechtskräftig

An seiner Sitzung vom 13. September hat der Einwohnerrat Zofingen erneut über die Teilrevision der Ortsplanung debattiert. Dabei ging es nur noch um den Paragrafen zum Konkurrenzverfahren bei grösseren Arealüberbauungen. Diesen Absatz hatte der Einwohnerrat vor gut zwei Jahren gestrichen, worauf es ein kantonales Beschwerdeverfahren gab. In der erneuten Debatte beliess der Einwohnerrat die Klausel in der BNO. Der Stadtrat teilt nun mit, dass gemäss Mitteilung des Kantons keine erneute kantonale Genehmigung eingeholt werden musste. Nun sind 30 Tage seit dem Entscheid des Einwohnerrats vergangen, die BNO damit rechtskräftig. Der Stadtrat hält fest, dass unklar sei, ob gegen diesen Entscheid Beschwerde geführt werden könne. Daher erfolge die Erhebung einer Beschwerde auf eigenes Risiko.