
Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalts-Chef Simon Burger – wegen Zusammenarbeit mit Polizei
Die Vorwürfe gegen den leitenden Staatsanwalt Zofingen-Kulm, Simon Burger, wurden erstmals im Juni 2020 publik. Mitarbeitende hatten in einem Brief an die Oberstaatsanwaltschaft ihren Unmut gegenüber ihrem Chef kundgetan. 50 Beschwerdepunkte kamen damals zusammen. Mitunter wurde ihm vorgeworfen, dass er intern eine «Angst-Kultur» verbreite, er mische sich einseitig in Verfahren von Kollegen ein und mache Druck, höhere Strafmasse zu beantragen. Der Regierungsrat hatte daraufhin eine externe Untersuchung eingeleitet.
Nun liegt der Schlussbericht der Untersuchung von Burgers Führungsstil vor. „Der Regierungsrat hat das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung (iafob) damit beauftragt, bei der Staatsanwaltschaft Zofingen–Kulm eine weiterführende, begleitende Organisations- und Führungsentwicklung umzusetzen“, schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung am Dienstagvormittag. Dies solle die Situation nachhaltig verbessern. Bei Bedarf würden weitere Massnahmen ergriffen.
Disziplinarverfahren für Burger
Unabhängig von der Situation in der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatte der Regierungsrat zudem das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) unter Beizug von Experten aus den Bereichen Straf- und Polizeirecht beauftragt, aufsichtsrechtliche Abklärungen zur Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Aargau und der Kantonspolizei Aargau, insbesondere zur rechtlichen Kompetenzabgrenzung, zu tätigen. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Der Schlussbericht werde voraussichtlich im kommenden Frühling vorliegen.
Basierend auf den bereits vorliegenden Untersuchungskenntnissen beschloss der Regierungsrat, gegen den Staatsanwalt Simon Burger ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Grund sei sein „persönlicher Umgang mit der Partnerorganisation Kantonspolizei“.
Handlungsbedarf bei der Polizei im Umgang mit verdächtigen Personen
Nicht nur die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, sondern auch die Praxis der Kantonspolizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen von verdächtigen Personen war Gegenstand einer Untersuchung. Hier sieht sich der Regierungsrat aufgrund der vorliegenden Informationen ebenfalls zum Handeln gezwungen. Konkret müsse sichergestellt werden, dass die Kantonspolizei im Umgang mit verdächtigen Personen die Bestimmungen der Strafprozessordnung umfassend einhalte. Die Kantonspolizei sei beauftragt, die Handlungsrichtlinien für den Umgang mit verdächtigen Personen bis Ende Jahr zu überarbeiten, so heisst es in der Mitteilung weiter.